HEIDELBERGER BÜRO FÜR FAMILIENFRAGEN UND SOZIALE SICHERHEIT (HBF)

 

 PRESSEDIENST

 

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 Tübingen, 24. März 2010

erstellt: 13:30 Uhr

 

Kein Hartz-IV-Zuschlag bei Wachstumschub von Kindern 

– Hat Bundessozialgericht Verfassungsgerichtsurteil 

nicht verstanden?

 

Im Februar hat das Bundesverfassungsgericht die bestehenden Hartz-IV-Regelsätze für unvereinbar mit dem Grundgesetz erklärt (vgl. HBF 10.02.10). Da das Verfahren zu ihrer Bestimmung mit krassen Fehlern behaftet sei, bestehen erhebliche Zweifel an der realitätsgerechten Höhe. Gestützt auf diese Entscheidung hoffte eine Familie mit drei Kindern beim Bundessozialgericht eine Korrektur der gegenwärtigen Praxis durchsetzen zu können ....(HPL).

Die höchsten Sozialrichter in Kassel haben jedoch gestern die Klage abgewiesen, obwohl sie deren sachliche Berechtigung einräumten (HPL). Nur wenige Redaktionen halten das für einen kommentierungswürdigen Vorgang (HPL).

 

Zum Thema siehe auch:

 

 

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Leiter des Büros: Kostas Petropulos - FACHBEIRAT: Wiltraud Beckenbach; Dr. Otfried Hatzold, Cycloplan, München; Christian Kennerknecht; Dr. rer. pol. Christian Leipert, Inst. für Sozialökologie (ISÖ, Bonn/Berlin), Europäisches Institut zur Aufwertung der Erziehungsarbeit (Berlin); Alfred Rollinger, Vizepräsident des Sozialgerichtes Trier a.D. und ehem. Vorsitzender Familienbund, Bistum Trier; - GESCHÄFTSSTELLE Eschbachstr.6, 79199 Kirchzarten, Tel: 07661-62062, Fax: -62338