HEIDELBERGER BÜRO FÜR FAMILIENFRAGEN UND SOZIALE SICHERHEIT (HBF)

 

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 Tübingen, 15. Februar 2010

Aktualisiert 13:20 Uhr

 

 

Wie weiter nach dem Hartz-IV-Urteil?

"Ethik" der Arbeitsgesellschaft geht vor Schutz der Menschenwürde - Bundesfinanzminister redet Klartext

 

Bei seiner Hartz-IV-Grundsatzentscheidung hat das Bundesverfassungsgericht (vgl. z.B. HBF 10.02.10) letzte Woche seinen Respekt vor dem politischen Gestaltungsfreiraum des Gesetzgeber in ungewöhnlichem Ausmaß (HPL) gezollt. Für einen der erfolgreichen Kläger ist dies daher Anlaß, das Karlsruher Urteil von einem EU-Gericht überprüfen zu lassen (HPL). Politisch bedeutsam ist vor allem der Verzicht auf direkte Vorgaben zur Höhe der aktuellen Hartz-IV-Sätze. Allerdings laufen die im Urteil präzis dargestellten Mängel an der Regierungsmethode zur Bestimmung der konkreten Sozialleistungen faktisch auf eine notwendige Erhöhung hinaus (vgl. HBF 10.02.10a).

Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble hat jedoch am Wochenende demonstriert, daß er den höchstrichterlich eingeräumten Gestaltungsspielraum nicht im Sinne des Verfassungsauftrages zu nutzen gedenkt (HPL). Getreu seinem persönlich-politischen Wertekanon dürften Hartz-IV-Korrekturen keinesfalls den Anreiz zur Arbeitsaufnahme (im expandierenden Niedriglohnsektor) beeinträchtigen....(HPL).

Angesichts der politisch entfesselten Verhältnisse auf dem Arbeitsmarkt (HPL) bedeutet dies eine klare Absage an die Verfassungsrichter. Im Kern geht damit für den christdemokratischen Finanzminister seine "Ethik" der Arbeitsgesellschaft vor den Schutz der Menschenwürde. - Eine höchst zweifelhafte Botschaft an ein Gemeinwesen mit zügig voranschreitender sozialer Erosion (vgl. HBF 01.02.10).

 

 

 

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