HEIDELBERGER BÜRO FÜR FAMILIENFRAGEN UND SOZIALE SICHERHEIT (HBF)

 

 PRESSEDIENST

 

Überparteilich / Verbandsunabhängig / Spendenfinanziert

 

 TRÄGER: DEUTSCHER ARBEITSKREIS FÜR FAMILIENHILFE e.V., FREIBURG/BR

 

HBF-PRESSEDIENST, Biesinger Str. 16, 72070 Tübingen, Tel: 07071-400690, PC-Fax: -400691, E-Post/Mail: FamilienbueroHD@kabelbw.de oder  hbf-infodienst@heidelberger-familienbuero.de, www.heidelberger-familienbuero.de

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 Tübingen, 08. September 10

erstellt: 12:00 Uhr, Stand 15:15 Uhr

 

"In Namen des Volkes": 

Deutschland braucht nicht mehr Kinder! 

- Sozialgericht hält familienpolitisches Grundpostulat des Bundesverfassungerichtes für überholt

Das Sozialgericht Freiburg verabschiedet sich in einer aktuellen familienpolitischen Entscheidung (HPL) von der fundamentalen Einsicht, die seit 61 Jahren den hohen Rang von Ehe und Familie im Grundgesetz begründet: Die Erkenntnis, daß Kinder die Basis für die Funktionsfähigkeit unserer Gesellschaft, unseres Sozialstaates und unserer Wirtschaft sind. Dieses Grundpostulat prägt klar erkennbar seit den 90er Jahren des letzten Jahrhunderts auch die familienpolitischen Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichtes (BVG) im Steuer- und Sozialversicherungsrecht (vgl. HBF-Rubrik "Familien im Recht").

Gestützt darauf haben mehrere Familien gegen die faktische Umsetzungsverweigerung des BVG-Familienpflegeurteils von 2001 durch die Bundesregierungen (vgl. z.B. HBF 2004) geklagt. Die Sozialrichter in Freiburg haben nun eine dieser Klagen als sachlich nicht gerechtfertigt eingestuft .... (HPL)....Mit diesem Bescheid haben sie die Kläger auf den jahrelangen Weg zu den höchsten Rechtsinstanzen geschickt.  

Dabei läßt die zentrale Begründung der Freiburger Richter besonders aufhorchen (HPL). Auf Grund der Rahmenbedingungen in Deutschland sei die Geburtenrate auf einen derart niedrigen Stand gesunken, daß sich die Sozialversicherungssysteme in ihrer bisherigen Form nicht länger aufrecht erhalten ließen. Auch die wirtschaftliche Leistungskraft sei daher künftig so nicht mehr zu sichern. Dennoch, folgern die Richter, sei der Gesetzgeber nicht gezwungen, die offenkundigen Benachteiligungen von Eltern und Kindern konsequent zu beseitigen. Mittlerweile gäbe es nämlich eine echte Alternative zur Heranziehung eigener Kinder in Deutschland....(HPL).

Dieser richterliche Zynismus gegenüber der freimütig eingeräumten Familienfeindlichkeit unseres Gemeinwesens ist beispiellos. Die Kläger wollen nun umgehend feststellen, ob das Bundesverfassungsgericht die ausdrückliche Mißachtung seines familienpolitischen Grundpostulats und seiner klaren Vorgaben tatsächlich hinnehmen will (HPL). 

 

Zum Thema siehe auch:

 

 

 

 

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Leiter des Büros: Kostas Petropulos - FACHBEIRAT: Wiltraud Beckenbach; Dr. Otfried Hatzold, Cycloplan, München; Christian Kennerknecht; Dr. rer. pol. Christian Leipert, Inst. für Sozialökologie (ISÖ, Bonn/Berlin), Europäisches Institut zur Aufwertung der Erziehungsarbeit (Berlin); Alfred Rollinger, Vizepräsident des Sozialgerichtes Trier a.D. und ehem. Vorsitzender Familienbund, Bistum Trier; - GESCHÄFTSSTELLE Eschbachstr.6, 79199 Kirchzarten, Tel: 07661-62062, Fax: -62338