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 Tübingen, 3. November 2010

erstellt: 13:50 Uhr

 

Elterngeld-Gesetz verfassungswidrig? 

- Erste Klage in Karlsruhe eingegangen 

- ÖDP unterstützt Familien

Das 2007 eingeführte Elterngeld bedeutet für viele Familien eine deutliche Schlechterstellung gegenüber dem abgeschafften Erziehungsgeld (vgl. z.B. HBF 04.05.06). Renommierte Juristen hatten deshalb bereits vor seiner Einführung Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes der schwarz-roten Bundesregierung (vgl. HBF 2006). Einige der betroffenen  (Mehrkinder-)Familien haben sich sofort zur Wehr gesetzt. Mittlerweile ist das erste Elternpaar - nach einem mehrjährigen Instanzenweg - mit seiner Klage in Karlsruhe bei den Verfassungsrichtern/innen angekommen. Sie wird dabei zusammen mit weiteren ausgewählten Familien von der Ökologisch-Demokratische Partei (ÖDP) unterstützt. Ihr zentraler Angriffspunkt:

 

Nach Auffassung der ÖDP wird die Verfassungswidrigkeit besonders deutlich beim Vergleich von Mehr-Kinder-Familien mit Eltern, die ihr erstes Kind bekommen....

Resch kritisiert, dass mit der Konstruktion als „Lohnersatzleistung” die Erziehungsleistung für bereits vorhandene Kinder geringer bewertet werde als eine Erwerbstätigkeit. Da es dafür keinen rechtfertigenden Grund gebe, liege ein Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz nach Art. 3, Abs. 1 des Grundgesetzes vor. 

ÖDP-Politiker Resch führt aus: „Der Lohnersatzcharakter beim Arbeitslosengeld oder Krankengeld kann nicht als Vorbild dienen. Er ist im Gegensatz zum Elterngeld gerechtfertigt, da beides durch Beiträge gegenfinanziert wird, die ebenfalls mit dem Lohn steigen. Das Elterngeld ist dagegen steuerfinanziert. Für eine steuerfinanzierte Begünstigung Besserverdienender gibt es aber weder soziale noch andere Gründe.

Damit verstoße das Elterngeldgesetz auch gegen Art. 6 des Grundgesetzes, das die Familie unter „den besonderen Schutz der staatlichen Ordnung” stellt. Das Schutzgebot solle die Bedingungen für die Erziehung von Kindern sichern. Wenn der staatliche Schutz mit steigender Kinderzahl sinke, widerspreche das diesem Schutzgebot, erläutert Resch.

(aus: Resch: „Kinderarmut verstärkt”. ÖDP: Elterngeldgesetz ist verfassungswidrig. Ökologisch-Demokratische Partei (ÖDP) Bundespressestelle, Berlin, 03.11.2010)

 

 

Weitere Informationen zu den laufenden Verfassungsbeschwerden bei:

Dr. Johannes Resch, Sprecher des Arbeitskreises Familienpolitik in der ÖDP

Johannes.Resch@t-online.de

 

 

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