HEIDELBERGER BÜRO FÜR FAMILIENFRAGEN UND SOZIALE SICHERHEIT (HBF)

 

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 Tübingen, 8. Januar 2010

 

FDP-Parteivize Pinkwart bestätigt: 

Wir haben vom Kindergeld wenig Ahnung

 

Die provozierenden Vorschläge der FDP zum Kindergeld (vgl. HBF 06.01.10) beruhen auf fehlender Sachkenntnis - so räumt der FDP-Vize Andreas Pinkwart im Handelsblatt-Interview faktisch ein. Während seine Bundesvorstandskollegin Cornelia Pieper künftige Kindergelderhöhungen nur noch in Form von Betreuungsgutscheinen weitergeben will, stellt der NRW-Wissenschaftsminister die verfassungsrechtlichen Grundlagen der Debatte klar:

 

Andreas Pinkwart:...Der steuerliche Freibetrag und damit auch das Kindergeld sind keine Almosen des Staates, sondern ein Recht des Steuerbürgers, der nach seiner Leistungsfähigkeit besteuert wird...

(Handelsblatt 06.01.2010)

Die Kenntnis dieses Sachverhalts hindert den NRW-Minister allerdings nicht daran, seinen vergleichbar abwegigen Vorschlag nach der Direktauszahlung des Kindergeldes an Studenten zu wiederholen:

 

Handelsblatt: Aber nicht alle Eltern nutzen das Kindergeld zur Förderung ihrer Kinder.

Andreas Pinkwart: ....Mittelfristig müssen wir daran arbeiten, die bisherige Förderung den erwachsenen Kindern direkt zukommen zu lassen. Wenn wir es beispielsweise schaffen, Studierenden das Kindergeld direkt auszuzahlen, wäre das ein wichtiger Grundbaustein für die Studienfinanzierung.

(Handelsblatt 06.01.2010)

Dieser "Lösungsvorschlag" ist in zweierlei Hinsicht beachtlich: Er ist die Antwort auf die Frage des "Kindergeld-Mißbrauchs" durch Eltern. Hier einen Zusammenhang mit Eltern herzustellen, die ihren Kindern den Weg ins Studium geebnet haben, zeugt von einem sachlich nicht zu zügelnden, politischen "Gestaltungswillen". Zum anderen hat der NRW-Wissenschaftsminister offenkundig die Tragweite der von ihm selbst beschriebenen verfassungsrechtlichen Grundlagen nicht begriffen: Solange Mütter und Väter den Unterhalt ihrer erwachsenen Kinder sicherstellen, stehen ihnen logischerweise der Kinderfreibetrag bzw. das Kindergeld notwendigerweise zu.

 

Zum Thema siehe auch:

 

 

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