HEIDELBERGER BÜRO FÜR FAMILIENFRAGEN UND SOZIALE SICHERHEIT (HBF)

 

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 Tübingen, 22. September 2010

erstellt: 13:30 Uhr, Stand 19:00 Uhr

Ergänzung 25.09.10

 

Kampf um Hartz-IV-Sätze (I) :

Zwischen Menschenwürde, Haushaltssanierung, Lohnabstand und Familienkontrolle

- Teil 1: Regierung

Arme und ihre Kinder müssen hierzulande trotz staatlicher Mindestsicherung unterhalb der verfassungsrechtlich garantierten Menschenwürde leben -  so die Kernaussage des höchstrichterlichen Hartz-IV-Urteils vom 9. Februar 2010 (vgl. HBF 10.02.10). Die staatlich festgelegten Hilfen seien offensichtlich willkürlich und "Schätzungen ins Blaue hinein". 

Bei der notwendigen Korrektur der Hartz-IV-Sätze wollen die schwarz-gelbe Regierung und die Koalitionsparteien nicht den Schutz der Menschenwürde als alleinigen Maßstab gelten lassen. Gleichrangig seien die Ziele der Haushaltssanierung und die Erhaltung der Arbeitsmotivation durch einen ausreichenden Lohnabstand zwischen Erwerbseinkommen und staatlicher Unterstützungsleistungen. Schließlich plant die Bundesarbeitsministerin den unbestrittenen zusätzlichen Bildungsbedarf aus Hartz-IV-Familien, nicht durch erhöhte Geldleistungen zu gewähren, da eine sachwidrige Verwendung durch die Eltern nicht auszuschließen sei; stattdessen solle es nur staatlich ausgewählte Sach- und Dienstleistungen (Gutscheine bzw. "Bildungs-Chip") geben.

Da der Streit um die Hartz-IV-Sätze in der nächsten Zeit die politischen und öffentlichen Debatten beherrschen dürfte, eine HBF-Übersicht zu den Standpunkten von Regierung(en), Parteien, Experten und Verbänden....(HPL).

 

 

Zum Thema siehe auch:

 

 

 

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