HEIDELBERGER BÜRO FÜR FAMILIENFRAGEN UND SOZIALE SICHERHEIT (HBF)

 

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 Tübingen, 31. Mai 2010

erstellt: 16:00 Uhr

Ergänzung 01.06.10

 

Hilfen für kranke Mütter und Kinder

Krankenkassen schränken gesetzliche Pflichtleistung ein

- Regierung gibt sich unbesorgt

 

Die stationären „Vorsorge- und Rehabilitationsleistungen für Mütter und Mütter mit Kindern“ sind 2009 um 5,6% gesunken, während gleichzeitig die Gesamtausgaben der GKV um 6% gestiegen sind. Als Hauptursache dafür macht das Müttergenesungswerk (MGW) die Abschreckungspraxis der Krankenkassen aus (vgl. HBF 26.03.10 und HBF-Rubrik).

Mittlerweile hat sich auch das Bundesgesundheitsministerium zu einer Stellungnahme bequemt und sieht keinerlei Anlaß zur Besorgnis. Der Rückgang dieser Kassenleistung sei zwar unstrittig, allerdings: 

"Bei der Bewertung ist zu berücksichtigen, dass die Aufwendungen für diese Leistungen in den Jahren 2008 und 2007 zweistellige Zuwachsraten hatten....Soweit den Krankenkassen eine restriktive Bewilligungspraxis vorgehalten wird, gilt dies nicht nur für Mutter-Vater-Kind-Maßnahmen, sondern für den Leistungsbereich der medizinischen Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen insgesamt."

(aus: Bericht des Bundesministeriums für Gesundheit über die Entwicklung der Mutter/Vater-Kind-Maßnahmen 23.03.10)

Vergleicht man jedoch die Ausgabenentwicklung über einen 10-Jahres-Zeitraum, ergibt sich ein ganz anderes Bild: Laut dem Bundesverband Deutscher Privatkliniken (BDBK) lagen die Kassenausgaben für Mutter-/Vater-Kind-Maßnahmen 2009 immer noch mehr als 24% unter dem Niveau des Jahres 1999 (HPL). Und dabei erfolge die 

"Zuweisung der noch verbliebenen Fälle von den Kassen nicht nach Qualität, sondern nur noch nach dem Preis (....), was sich zwischenzeitlich in einem gnadenlosen Preiswettbewerb ausdrückt. Die Anforderungen an Struktur- und Prozessqualität können über das durchschnittliche Preisgefüge schon lange nicht mehr erfüllt werden." (HPL).

Beim langjährigen Vorwurf, die Kassen würden mit einer abschreckenden Informations- und Genehmigungspraxis Mütter von der Wahrnehmung dieser Pflichtleistung abhalten wollen, sieht sich die Bundesregierung nicht zur einer Stellungnahme in der Lage. Trotz gesetzlicher Verpflichtung der Kassen seit 2008 Anträge auf Leistungen sowie deren Erledigung statistisch nachprüfbar zu erfassen, lägen bislang keine zuverlässigen Daten vor, um die Antrags- und Bewilligungspraxis der Kassen zu überprüfen (HPL). Sanktionen sind - anders als etwa bei säumigen Steuerzahlern oder Hartz-IV-Empfängern - für diesen Fall nicht vorgesehen.

Zur Beruhigung der kranken Mütter (bzw. Väter) und ihrer Kinder kann die Bundesregierung freilich mitteilen:

"Das Bundesministerium für Gesundheit verfolgt diese Entwicklung aufmerksam, um rechtzeitig geeignete Maßnahmen zur Gegensteuerung ergreifen zu können."

(aus: Bericht des Bundesministeriums für Gesundheit über die Entwicklung der Mutter/Vater-Kind-Maßnahmen 23.03.10)

 

 

 

Zum Thema siehe auch:

 

 

 

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