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 Tübingen, 26. März 2010

erstellt: 10:45 Uhr

 

Korrigiertes Unterhaltsrecht

Bundesrichterin hält Verfassungsbeschwerden für aussichtsreich

 

Dank der (abgewählten) schwarz-roten Bundesregierung gilt seit 2008 ein geändertes Unterhaltsrecht, das die nachehelichen Unterhaltsansprüche von Frauen drastisch beschränkt. Offiziell wollte der Gesetzgeber damit dem modernen, emanzipatorischen Verständnis der Ehe in der Gesellschaft Rechnung tragen. Als nützliche "Nebenwirkung" nahm er dabei in Kauf, daß damit die "Bereitschaft" von Müttern, sich künftig vermehrt in den Arbeitsmarkt einzubringen, gestärkt wird.

Viele der betroffenen Frauen leiden allerdings an dieser staatlich verordneten Zwangsemanzipation und ziehen daher vor die Gerichte (vgl. z.B. HBF 2008). Daß ihre Erfolgsaussichten vor dem Bundesverfassungsgericht hoch sind, ist ihnen jetzt aus berufenem Munde attestiert worden ....(HPL)

 

Zum Thema siehe auch:

 

 

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