HEIDELBERGER BÜRO FÜR FAMILIENFRAGEN UND SOZIALE SICHERHEIT (HBF)
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Tübingen, 26. März 2010
erstellt: 10:45 Uhr
Korrigiertes Unterhaltsrecht:
Bundesrichterin hält Verfassungsbeschwerden für aussichtsreich
Dank der (abgewählten) schwarz-roten Bundesregierung gilt seit 2008 ein geändertes Unterhaltsrecht, das die nachehelichen Unterhaltsansprüche von Frauen drastisch beschränkt. Offiziell wollte der Gesetzgeber damit dem modernen, emanzipatorischen Verständnis der Ehe in der Gesellschaft Rechnung tragen. Als nützliche "Nebenwirkung" nahm er dabei in Kauf, daß damit die "Bereitschaft" von Müttern, sich künftig vermehrt in den Arbeitsmarkt einzubringen, gestärkt wird.
Viele der betroffenen Frauen leiden allerdings an dieser staatlich verordneten Zwangsemanzipation und ziehen daher vor die Gerichte (vgl. z.B. HBF 2008). Daß ihre Erfolgsaussichten vor dem Bundesverfassungsgericht hoch sind, ist ihnen jetzt aus berufenem Munde attestiert worden ....(HPL)
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