HEIDELBERGER BÜRO FÜR FAMILIENFRAGEN UND SOZIALE SICHERHEIT (HBF)
Bundesweiter Presse- und INFOrmationsDIENST
TRÄGER: DEUTSCHER ARBEITSKREIS FÜR FAMILIENHILFE e.V., FREIBURG/BR
HBF-INFODIENST, Biesinger Str. 16, 72070 Tübingen, Tel: 07071-400690, PC-Fax: -400691, E-Post/Mail: FamilienbueroHD@kabelbw.de oder hbf-infodienst@heidelberger-familienbuero.de, www.heidelberger-familienbuero.de
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Heidelberg/Tübingen 1999
HBF-Bausteine zur Schaffung tatsächlicher
Wahlfreiheit1) für Eltern
Position des Heidelberger Büros für Familienfragen und Soziale Sicherheit (HBF) zur Debatte um das "Erziehungsgehalt"
Die Einführung eines "Erziehungsgehaltes" ist Teil einer Strategie zur Schaffung von Wahlfreiheit für Eltern bei der Kinderbetreuung und –erziehung. Wahlfreiheit für Eltern als künftiges Gestaltungsprinzip in der Familienpolitik heißt im Wesentlichen:
1) Verfassungsrechtliche Vorgaben:
„Neben der Pflicht, die von den Eltern im Dienst des Kindeswohls getroffenen Entscheidungen anzuerkennen und daran keine benachteiligenden Rechtsfolgen zu knüpfen, ergibt sich aus der Schutzpflicht des Art. 6 Abs. 1 GG auch die Aufgabe des Staates, die Kinderbetreuung in der jeweils von den Eltern gewählten Form in ihren tatsächlichen Voraussetzungen zu ermöglichen und zu fördern. Die Kinderbetreuung ist eine Leistung, die auch im Interesse der Gemeinschaft liegt und deren Anerkennung verlangt (vgl. BVerfGE 87, 1 <38 f.>; 88, 203 <258 f.>). Der Staat hat dementsprechend dafür Sorge zu tragen, daß es Eltern gleichermaßen möglich ist, teilweise und zeitweise auf eine eigene Erwerbstätigkeit zugunsten der persönlichen Betreuung ihrer Kinder zu verzichten wie auch Familientätigkeit und Erwerbstätigkeit miteinander zu verbinden. Der Staat muß auch Voraussetzungen schaffen, daß die Wahrnehmung der familiären Erziehungsaufgabe nicht zu beruflichen Nachteilen führt, daß eine Rückkehr in eine Berufstätigkeit ebenso wie ein Nebeneinander von Erziehung und Erwerbstätigkeit für beide Elternteile einschließlich eines beruflichen Aufstiegs während und nach Zeiten der Kindererziehung ermöglicht und daß die Angebote der institutionellen Kinderbetreuung verbessert werden“ (vgl. BVerfGE 88, 203 <260».- (BVG-„Kinderbetreuungsurteil“, veröffentlicht 19. Januar 1999 S. 28)
*Klarstellung vom 22.07.04
Hintergrundmaterial zum Thema "Erziehungsgehalt"

SPRECHER des Büros: Kostas Petropulos - FACHBEIRAT: Wiltraud Beckenbach; Dr. Otfried Hatzold, Cycloplan, München; Christian Kennerknecht; Dr. rer. pol. Christian Leipert, Inst. für Sozialökologie (ISÖ, Bonn/Berlin), Europäisches Institut zur Aufwertung der Erziehungsarbeit (Berlin); Alfred Rollinger, Vizepräsident des Sozialgerichtes Trier a.D. und ehem. Vorsitzender Familienbund, Bistum Trier; - GESCHÄFTSSTELLE Eschbachstr.6, 79199 Kirchzarten, Tel: 07661-62062, Fax: -62338