HEIDELBERGER BÜRO FÜR FAMILIENFRAGEN UND SOZIALE SICHERHEIT (HBF)

 

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DIE WELT, 14.10.2002, Forum

 

 

Grünes Räuberlatein 
Der Kulturkampf gegen das Ehegatten-Splitting hat nichts mit Gerechtigkeit zu tun - Debatte

von Kostas Petropulos



Die Bündnisgrünen erwecken bei den Koalitionsverhandlungen in Berlin beinahe den Eindruck, an der Frage der "Abschmelzung des Ehegatten-Splittings" die Koalition platzen zu lassen. Ausgangspunkt für ihre Unnachgiebigkeit sind "eklatante Gerechtigkeitslücken", die durch das geltende Steuerrecht für Ehepaare zementiert würden. 
Dass diese Auffassung nicht nur ein bloßes Vorurteil einer Generation sei, der ein bestimmtes Lebensmodell völlig fremd ist und damit überholt erscheint, würde durch Experten bestätigt. Zum einen durch ein Auftragsgutachten des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung in Berlin (DIW, "Abschlussbericht Berechnung des grünen Kindergrundsicherungsmodells und einer Gegenfinanzierung durch ein Ehegatten-Realsplitting." Kurzgutachten des DIW Berlin für die Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen Berlin, 5. Juni 2001). Dabei erklären die DIW-Gutachter, dass ihr vorgeschlagenes "Ehegatten-Realsplitting" vollkommen "verfassungskonform" sei. Bislang ist den Beobachtern das Wirtschaftsforschungsinstitut DIW allerdings nicht als Instanz aufgefallen, die durch ihren Sachverstand in der Lage wäre, maßgebliche Beiträge zu zentralen verfassungsrechtlichen Fragen zu liefern. Laut dem Evangelischen Pressedienst (9. Oktober 2002) hat der Forschungsdirektor am Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung in Berlin, Gert G. Wagner, mittlerweile auch erklärt, dass die Wissenschaft nur Zahlen liefern könnte. 
Als Rechtfertigung für die Attacke auf das bisherige Splittingverfahren wird im bündnis- und frauenpolitischen Umfeld gern die Forschungsarbeit von Franziska Vollmer zitiert. Sie war zu dem Schluss gelangt, dass das Ehegatten-Splitting nicht nur eingeschränkt werden dürfe, sondern sogar komplett zu streichen wäre, weil es verfassungswidrig sei. Frau Vollmer mag eine hoch qualifizierte und originelle Verfassungsjuristin sein, allerdings vertritt sie mit ihrer These eine radikale Außenseiterposition in der Fachdebatte. 
Der bündnisgrüne Kampf gegen das heutige Splitting steht aber nicht nur verfassungsrechtlich auf tönernen Beinen. Selbst die Berufung auf das Gebot der Gerechtigkeit hält keiner näheren Prüfung stand. Ausdrücklich wird die hoch subventionierte "Hausfrauenehe" in Haushalten mit Kindern bekämpft. Sieht man einmal von dem Grundsatz ab, dass der Staat aus guten Gründen nicht das Recht hat, Ehepartnern die interne Aufteilung von Erziehungs- und Erwerbsarbeit strukturell vorzugeben - was wären denn die praktischen Folgen bei einem grünen Erfolg? 
Grundsätzlich müssten Ehepaare, bei denen die Partner nicht gleich viel verdienen, höhere Steuern bezahlen als Paare, die unter dem Strich das gleiche Bruttoeinkommen haben. Soll das gerecht sein? Etwa wenn ein Arzt mit einer Erzieherin verheiratet ist? Eine Professorin mit einem Abteilungsleiter, der nur Teilzeit arbeitet? Ein Ministerialbeamter, der sich von West- nach Ostdeutschland hat versetzen lassen, und dessen Frau nicht mehr in ihrem alten Beruf unterkommen kann? Eine Managerin, dessen Mann alsarbeitsloser IT-Experte auf absehbare Zeit wenig Chancen hat? 
Die Gründe für große Einkommensunterschiede innerhalb einer Ehe, die nicht einmal von den Partnern selbst zu verantworten sind, können sehr vielfältig sein. Mit dem heutigen Ehegatten-Splitting werden die Paare gegenüber Paaren mit dem gleichen Gesamteinkommen wenigstens nicht auch noch zusätzlich dafür bestraft. 
Aber die allein Erziehenden, die wegen fehlender Kinderbetreuungsmöglichkeiten nicht arbeiten könnten und deshalb auf Sozialhilfe angewiesen seien? Heiligt der Zweck (Hilfe für die allein Erziehenden) nicht auch die Mittel (weniger "Subventionen für Hausfrauenehen")? Schon der Grundsatz "Familien bezahlen für Familien", lässt diese Form der Gerechtigkeit mühelos als höchst zweifelhaft erkennen. Natürlich sind unverzichtbare Investitionen in Kinder und Jugendliche, also den Nachwuchssektor, eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, an der sich alle zu beteiligen haben. Dass dieser Grundsatz von der Bundesregierung maßgeblich verletzt wird, dafür gibt esetliche Beispiele. So hat die stellvertretende SPD-Parteivorsitzende Renate Schmidt gerade freimütig eingeräumt, dass mit der "Steuerreform 2000" Familien gegenüber vergleichbaren Haushalten ohne Kinder weitaus weniger entlastet worden sind. Oder warum muss ein Hausverkäufer seinen Gewinn voll versteuern, während Großunternehmen für den Verkauf ihrer Unternehmensbeteiligungen keinen einzigen Cent zahlen müssen? Warum können Unternehmen Gewinne, die sie hier zu Lande nur erzielen durch die Nutzung der (noch) guten Infrastruktur und der hohen Leistungskraft der Menschen, schlicht mit Verlusten an ihren ausländischen Standorten verrechnen? 
Schließlich: Warum geraten allein Erziehende ohne Kinderbetreuung eigentlich so schnell in die Sozialhilfe? Doch nur deshalb, weil die persönliche Kinderbetreuung und -erziehung der Eltern nichts zählt! Wer trotz Kindererziehung nicht erwerbstätig ist, ist offenkundig ein wenig nützliches Mitglied der Gesellschaft und hat es nicht verdient, mehr als ein Leben in der Sozialhilfe zu führen. Dass es hier höchste Zeit zum Umdenken ist, machen nicht nur die immer stärker sichtbar werdenden Folgen der Vergreisung unseres Landes deutlich, sondern auch die erkennbaren Erziehungs- und Leistungsdefizite von Eltern. Dass die unverzichtbare Bereitschaft von Eltern, sich die notwendige Zeit für ihre Kinder zu nehmen, bei uns mit dem höchsten Armut- und Berufsrisiko belegt wird, ist eine der größten und verhängnisvollsten Gerechtigkeitslücken. Das sehen aber ganz offenkundig nicht nur die Bündnisgrünen ganz, ganz anders. 


Der Autor arbeitet für das Heidelberger Büro für Familienfragen (Tübingen). 


Artikel erschienen am Mo, 14. Oktober 2002

 

 

 

 

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