Nach BVG-Urteil zum Adoptionsrecht für „Homo-Paare“:
Deutschland hat nicht zu viele “falsche”,
sondern überhaupt zuwenig Eltern-Paare!
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HBF-AKTUELL, Tübingen, 20. Februar 2013, erstellt 14:10 Uhr
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Gleichgeschlechtliche Lebenspartner haben genauso wie Ehepartner das Recht auf eine sogenannte Sukzessivadoption – so die einstimmige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes von gestern (HPL). Das geltende Verbot halten die höchsten Richter/innen für einen Verstoß gegen den verfassungsrechtlichen Anspruch auf Gleichbehandlung von Kindern und Lebenspartnern im Vergleich zu verheirateten Elternpaaren und ihren Kindern (HPL). Die Begründung dieses Karlsruher Urteils liefert faktisch die Grundlage für eine vollkommene Gleichstellung von eingetragenen Lebenspartnerschaften und Ehepaaren bei der Adoption (HPL).
Kritiker/innen dieser (verfassungs)rechtlichen Entwicklung sehen darin nicht nur ein potentielles Risiko für die Persönlichkeitsentwicklung der Kinder in Lebenspartnerschaften (HPL); noch schwerwiegender seien die absehbaren, gesellschaftsverändernden Wirkungen, die von einer weiteren Gleichstellung der Lebenspartnerschaften mit Ehepaaren ausgingen (HPL).
Tatsächlich ist die gesellschaftliche Stabilität schon heute von einer anderen Entwicklung existenziell viel stärker bedroht (HPL)….. Gemessen daran, ist der Wunsch, in rechtlich verbindlichen Paarkonstellationen zusammen mit Kindern zu leben, eher als Beitrag zur Zukunftssicherung unseres Gemeinwesens einzustufen (HPL).
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Zum Thema siehe auch:
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Stabile Partnerschaften erhöhen die Geburtenrate – Eine demographische Länderstudie (HPL)