Falsche Zahlenspiele beim Kampf gegen Mütter-Rente:

Quersubventionierung des RV-Haushalts in dreistelliger Milliardenhöhe

auf dem „Familien-Ticket“

– HBF-Auswertung der Versicherungsstatistik

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HBF-Infodienst AKTUELL Tübingen, 01. November 2013, erstellt 11:00 Uhr, Stand 16:39 Uhr

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Beim Streit um die Finanzierung der möglichen Rentenerhöhung für Mütter mit Geburten vor 1992 wird öffentlich mit falschen Zahlen operiert. Nach Angaben der Rentenversicherung zahlt der Bund bereits seit 1999 steuerfinanzierten Bundeszuschuß von derzeit 11,6 Mrd. Euro im Jahr für Ansprüche aus der Kinderziehungsleistung für Geburten ab 1992. Dem stehen Rentenzahlungen für Mütter von 6,5 Mrd. Euro gegenüber (vgl. HBF 30.10.13). Damit entsteht bereits ein Überschuß 5,1 Mrd. Euro für die RV-Kasse, der zur Finanzierung der allgemeinen Renten eingesetzt wird.

Tatsächlich ist dieser Überschuß noch viel größer als öffentlich dargestellt. Die heutigen Ausgaben für Kindererziehungsleistung werden nämlich bereits vollständig über den allgemeinen Bundeszuschuß an die Rentenversicherung abgedeckt, wie die Deutsche Rentenversicherung dem HEIDELBERGER Familienbüro auf Anfrage bestätigt. Der Bundeszuschuß für die Finanzierung der 3 “Babyjahre” für Geburten ab 1992 ist damit faktisch noch gar nicht ausgabewirksam. (Derzeit maximal 100 Mio. Euro im Jahr). Dies wird erst ab 2030 der Fall sein (bei einem durchschnittlichen Erstgeburtsalter der Mütter vor der Jahrtausendwende von 29 Jahren und der vollen Wirksamkeit der Rente mit 67 ab 2029).

Unterm Strich hat die Rentenversicherung damit seit 1999 bis 2012 rund 156 Mrd. Euro für eine Leistung erhalten, die sie gar nicht für den gedachten Zweck ausgeben mußte. Stattdessen floß das Geld vollständig in den allgemeinen Rententopf und trägt damit maßgeblich dazu bei, den Rentenbeitrag (auch künftig) künstlich niedrig zu halten, um grundlegende Strukturprobleme des Gesamtsystems zu verdecken.

 

 

Zum Thema siehe auch:

 

 

 

 

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