Bertelsmann Studie:

Kinder als sprudelnde Einnahmequelle des Staates

– Kinderlose als Profiteure

/ Provozierende Botschaft, aber (leider) untaugliche Datengrundlage

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HBF-AKTUELL, Tübingen, 17. Januar 2014, erstellt 11:53 Uhr, Stand 14:15 Uhr

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Trotz der “dreistelligen Milliardenförderung” von Familien hierzulande ist der Kinderschwund nicht zu stoppen – so die vorherrschende Meinung in Politik, Medien und Öffentlichkeit. Tatsächlich sind Kinder für den Staat unterm Strich jedoch eine sprudelnde Einnahmequelle, wie eine heute veröffentlichte Studie der Bertelsmann Stiftung vorrechnet (HPL). Gerade in der Rentenversicherung sei die staatliche “Gewinnabschöpfung” bei Familien enorm (HPL). Das fördere systematisch die Entscheidung von Paaren gegen Kinder und verschärft damit die strukturelle Krise (nicht nur) der umlagefinanzierten Rentenversicherung, die gerade (wieder) wird für heftigen polit-medialen Streit sorgt (HPL).

Die Vorschläge der Bertelsmann-Experten zur leistungsgerechten Berücksichtigung der “Investition” in Kindererziehung und damit zur Verringerung der wirtschaftlichen Benachteiligung von Eltern im Vergleich zu Kinderlosen sind jedoch wenig effektiv (HPL).


Tatsächlich sind die gewählte Perspektive, die dadurch ermittelten Daten und Ergebnisse der Bertelsmann-Studie leider vollkommen ungeeignet, um die einschneidenden wirtschaftlichen Konsequenzen junger Paare bei der Entscheidung für oder gegen eigene Kinder angemessen darzustellen
(HPL). Dazu bedarf eines anderen Blickwinkels, den nicht nur das Grundgesetz sondern auch das Bundesverfassungsgericht in mehreren Entscheidungen (vgl. z.B. HBF 2001) gewählt hat.

Damit dürfte sich die neue Studie der Bertelsmann Stiftung leider nur als gutgemeinter Beitrag zur notwendigen Debatte über die strukturellen Hindernisse bei der Umsetzung bestehender Kinderwünsche (vgl. z.B. HBF 13.01.14) in unserem Land entpuppen.


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HBF-Volltext-Version


Trotz der “dreistelligen Milliardenförderung” von Familien hierzulande ist der Kinderschwund nicht zu stoppen – so die vorherrschende Meinung in Politik, Medien und Öffentlichkeit. Tatsächlich sind Kinder für den Staat unterm Strich jedoch eine sprudelnde Einnahmequelle, wie eine heute veröffentlichte Studie der Bertelsmann Stiftung vorrechnet. Gerade in der Rentenversicherung sei die staatliche “Gewinnabschöpfung” bei Familien enorm:

Bertelsmann Stiftung Pressemeldung Gütersloh, 17.01.2014

FEHLER IM SYSTEM: FAMILIEN IN RENTENVERSICHERUNG BENACHTEILIGT

Studie der Bertelsmann Stiftung: Jedes Kind bringt der Rentenkasse einen Überschuss von 77.000 Euro / Erziehungsleistungen von Eltern werden nicht angemessen anerkannt / Druck auf Rentensystem steigt ab 2030 sprunghaft

Ein heute 13-Jähriger wird im Laufe seines Lebens durchschnittlich 77.000 Euro mehr in die Rentenkasse einzahlen als er selbst an Rente beziehen wird. Seine Eltern jedoch haben davon wenig. Zwar haben sie mit der Gründung einer Familie und ihrer Erziehungsleistung der Rentenkasse diesen Überschuss erst ermöglicht. Aber weder erhöht sich dadurch ihre eigene Rente wesentlich, noch zahlen sie weniger Beiträge als Kinderlose. Zu diesem Ergebnis kommt eine aktuelle Studie der Bertelsmann Stiftung. Sie bezeichnet die heutige gesetzliche Rentenversicherung (GRV) als “nicht familiengerecht” und sieht dringenden Reformbedarf.

“Unser Rentensystem benachteiligt Familien – ausgerechnet diejenigen, die das System am Leben erhalten”, sagte Jörg Dräger, Vorstand der Bertelsmann Stiftung. Kinder finanzieren in ihrem späteren Erwerbsleben mit ihren Einzahlungen in die Rentenkasse nicht nur die Altersversorgung ihrer eigenen Eltern, sondern auch die der Kinderlosen aus ihrer Elterngeneration. (…)

Obwohl sie das Rentensystem aufrechterhalten, tragen Familien in Deutschland während des Aufwachsens ihrer Kinder höhere Belastungen als Kinderlose. Denn Eltern kommen in der Familienphase neben ihrem eigenen Lebensunterhalt für zwei weitere Generationen auf. Sie finanzieren über ihre Rentenbeiträge die Generation ihrer eigenen Eltern, und zusätzlich investieren sie Geld, Zeit und Energie in ihre Kinder. Gerade wenn die Kinder klein sind, schränken Mütter und Väter zudem oftmals ihre Berufstätigkeit ein, so dass Einkommen und Rentenansprüche sinken. Die durchschnittlich 8.300 Euro hohe Mütterrente, mit denen das Rentensystem die Erziehungsleistung von Eltern honoriert, macht nur einen kleinen Teil der 77.000 Euro aus, die es durch jedes Kind an Überschuss erhält.

Auch die derzeit 156 familienpolitischen Maßnahmen und die staatlichen Bildungsangebote wiegen die Investitionen von Familien in Kinder nicht annähernd auf. Zwar kommt die Allgemeinheit, darunter auch die Kinderlosen, für die Kosten von Kitas, Schulen, Kindergeld und Elterngeld auf. Nach Berechnungen der Studie zahlt ein durchschnittliches Kind im Laufe seines Lebens trotzdem 50.500 Euro mehr in die Sozialkassen und ins Steuersystem ein als es an staatlichen Zuschüssen für Betreuung und Bildung erhält. (…)


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Das fördere systematisch die Entscheidung von Paaren gegen Kinder und verschärft damit die strukturelle Krise (nicht nur) der umlagefinanzierten Rentenversicherung, die gerade (wieder) wird für heftigen polit-medialen Streit sorgt:

SÜDDEUTSCHE ZEITUNG vom 17.01.2014

Rentenpaket belastet junge Generation

Die Reform von Arbeitsministerin Nahles kostet bis zum Jahr 2030 etwa 160 Milliarden Euro. Profitieren davon sollen vor allem Mütter und Beschäftigte mit 45 Beitragsjahren

Von Thomas Öchsner

Berlin – Die von Union und SPD geplanten Rentenbeschlüsse kosten die Rentenversicherung und die Steuerzahler bis zum Jahr 2030 etwa 160 Milliarden Euro. Dies geht aus dem Entwurf des Bundesarbeitsministeriums für das neue Rentenpaket hervor. Vorgesehen sind darin höhere Renten für Mütter, eine abschlagsfreie Rente für langjährige Versicherte mit 63 Jahren, verbesserte Erwerbsminderungsrenten für nicht mehr arbeitsfähige Menschen und ein höheres Budget für Rehabilitationsleistungen. Die Rentenbeiträge werden deshalb langfristig schneller steigen als zunächst geplant. Dies belastet vor allem die jüngeren Arbeitnehmer (…)


Die Vorschläge der Bertelsmann-Experten zur leistungsgerechten Berücksichtigung der “Investition” in Kindererziehung und damit zur Verringerung der wirtschaftlichen Benachteiligung von Eltern im Vergleich zu Kinderlosen sind jedoch wenig effektiv. Weder die empfohlene “Kinderrente” in Kombination mit einer verpflichtenden (kapitalgedeckten) “Riester-Rente” noch die alternativ dazu diskutierte Option “familiengerechter Beiträge” in den Sozialversicherungen haben nach den Berechnungen des Studienleiters Martin Werding (Uni Bochum) einen deutlichen Korrektureffekt:

Bertel1 Bertel2

Wie groß der tatsächliche Korrekturbedarf etwa in der Familienphase ist, zeigt der Vergleich des verfügbaren Einkommens von Haushalten mit und ohne Kindern bei gleichem Gesamteinkommen (“horizontaler Vergleich”):

Finanz1

vgl. dazu ausführlich: HBF 11.01.13



Tatsächlich sind die gewählte Perspektive, die dadurch ermittelten Daten und Ergebnisse der Bertelsmann-Studie leider vollkommen ungeeignet, um die einschneidenden wirtschaftlichen Konsequenzen junger Paare bei der Entscheidung für oder gegen eigene Kinder angemessen darzustellen
. Dazu bedarf eines anderen Blickwinkels, den nicht nur das Grundgesetz sondern auch das Bundesverfassungsgericht in mehreren Entscheidungen (vgl. z.B. Familien-Pflege/Beitragsurteil – siehe: HBF 04.04.01) gewählt hat.

Systematisch falsch ist es, wie bei einer Kapital-Rente nach der persönlichen Rendite-Bilanz eines Kindes für den Einzelnen oder den Staat zu fahnden. Familien- und demographiepolitisch entscheidend sind allein zwei grundlegende Fragen:

  1. Welchen Aufwand (wirtschaftlich, zeitlich, beruflich) tragen Eltern bei der Erziehung und Bildung ihrer Kinder?

  2. Wie groß ist der wirtschafliche Ertrag für Eltern, wenn ihre Kinder als Erwerbstätige die Ruhestandsgeneration versorgen müssen (Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung)?

Das sind die beiden zentralen Kategorien, die bei einer wirtschaftlichen Betrachtung des persönlichen Nutzens von Kindern für junge Paare entscheidend sind. Sie bestimmen den ökonomischen Abstand zwischen Haushalten mit und ohne Kinder. Wie groß dieser z.B. bei der Rentenversicherung ist, läßt sich einfach ermitteln:

Renten-Anspruch Mütter

Leistung in der Rentenversicherung wg. Kindererziehungmonatlicher RentenanspruchGesamtrente bei einer durchschnittlichen
Bezugsdauer von 15 Jahren (Frauen)
 3 “Baby”-Jahre
für Geburten ab 1992 (voraussichtlichem Rentenbeginn ab 2030)
 3*28 Euro (aktueller
Rentenwert) = 84 Euro

 15* 1.008 Euro (pro
Jahr) =

15.120

Durchschnittlicher Rentenspruch aus
Beitragszahlung

 

Leistung in der Rentenversicherung wg. Beitragsleistung
durchschnittlicher monatlicher
Rentenzahlbetrag (2013)
Gesamtrente bei einer durchschnittlichen
Bezugsdauer von 15 Jahren (Frauen)
Alte
Bundesländer

 1.265
Euro

 15* 15.180 Euro (pro
Jahr) = 227.700

 

 

RV-Einzahlungen eines erwerbstätigen Kindes
mit “Eckrentenanspruch”
(=Modell-Rentner)

 


Durchschnittsverdienst (2013)
durchschnittlicher monatlicher RV-Beitrag
(19 %, 2013)
RV-Zahldauer eines
Eckrentners: 45 Jahre
Alte
Bundesländer: 34.071 Euro (Jahr)

 538
Euro

 45*
6.460
Euro (pro Jahr) =


290.700

Da die Rentenversicherung ein umlagefinanziertes System ist, werden sowohl die Mütter- wie die Erwerbstätigen-Renten vollständig aus den Beitragszahlungen (+ Steuerzahlungen für den Bundeszuschuß an die Rentenversicherung) der erwerbstätigen Kindergeneration bestritten. Aus Elternsicht fällt da die “fiskalische Bilanz” eindeutig negativ aus: Gesamtbeitragszahlung eines Kindes: 290.700 Euro . Davon bezahlte Renten: Mütter-Rente: 15.120 Euro, Rente aus Erwerbstätigkeit: 227.700 Euro. D.h. ganze 5,2% der eingezahlten RV-Beiträge eines erwachsenen Kindes fließen an die eigene Mutter. Hat die Mutter zwei Kinder großgezogen, halbiert sich dieser Betrag noch einmal.

Dieses fatale Ergebnis wird auch nicht durch den Verweis des Bertelsmann-Experten auf die “gewaltige” staatliche Entlastung von Eltern während der Kinderziehungsphase korrigiert. Laut Prof. Werding sollen sich die steuerfinanzierten staatlichen Leistungen pro Kind auf 240.000 Euro belaufen (siehe: Tabelle “Fiskalische Gesamtbilanz eines Kindes”). Tatsächlich berücksichtigt der Bertelsmann-Experte dabei nicht, daß Eltern durch ihre Steuern und Beiträge an der Finanzierung dieser Leistung mitbeteiligt sind. Selbst Ex-Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen veranschlagte diesen Anteil bereits 2006 auf rund 54% (vgl. dazu Kostas Petropulos-Vortrag bei der Familienpartei – in: HBF 27.01.12). Fachleute wie der Darmstädter Sozialrichter Jürgen Borchert kommen auf noch viel höhere Werte (vgl. ebda.).

Damit dürfte sich die neue Studie der Bertelsmann Stiftung unterm Strich leider nur als gutgemeinter, aber irreführender Beitrag zur notwendigen Debatte über die strukturellen Hindernisse bei der Umsetzung bestehender Kinderwünsche (vgl. z.B. HBF 13.01.14) in unserem Land entpuppen.


Zum Thema siehe auch:



1)

Bertel3

aus: Familien in der gesetzlichen Rentenversicherung: Das Umlageverfahren auf dem Prüfstand. Martin Werding, Lehrstuhl für Sozialpolitik und öffentliche Finanzen, Ruhr-Universität Bochum Im Auftrag der Bertelsmann Stiftung. Januar 2014. S. 47

 

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