Nach dem schwarz-roten Rentenpaket:
Familienwahlrecht als Ausweg aus der gerontokratischen Falle?
– Familienministerium bestätigt beim DFV-Jubiläum Diskussionsbereitschaft
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HBF-AKTUELL Tübingen 19. Mai 2014, erstellt 12:47 Uhr, Stand 19:19 Uhr
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Bundesfamilienministerin Manuela (SPD) ist zur Diskussion über das Familienwahlrecht bereit. Das bestätigte ihre parlamentarische Staatssekretärin Caren Marks (SPD) am Freitag (16.05.14) in Karlsruhe beim 90. Jubiläum des Deutschen Familienverbandes (vgl. HBF 23.04.14). Zuvor hatte Ex-Bundesfamilienministerin Renate Schmidt (SPD) in einer Rede erneut (HPL) dieses Wahlrecht ab Geburt gefordert und dessen Notwendigkeit sowohl mit Blick auf die letzte Bundestagwahl (HPL) als auch auf die Durchsetzung des schwarz-roten Rentenpakets (vgl. dazu zuletzt in HBF 05.05.14) begründet. Der medial heftig beklagte Generationenkonflikt (vgl. z.B. SPIEGEL 19.05.14 und HPL) zwischen Jung und Alt betreffe keineswegs nur Haushalte mit und ohne Kinder, sondern genauso Familien mit kleinen und erwachsenen Kindern. Das illustrierte die weiterhin kämpferische Polit-Ruheständlerin am Beispiel eigener Erfahrungen aus dem bayerischen Fürth (vgl. HBF-Video-Mitschnitt).
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In die gleiche Kerbe schlug der Darmstädter Sozialrichter Jürgen Borchert angesichts des weiteren….. (HPL). Anders als die parlamentarische Staatssekretärin und weite Teile der Medienöffentlichkeit glauben (machen wollen), seien die familienpolitischen Maßnahmen der letzten Jahre unterm Strich keineswegs als Erfolg, sondern als kaschierte Rückschritte einzustufen (vgl. HBF-Video-Mitschnitt).
Caren Marks räumte als Vertreterin des Bundesfamilienministeriums zumindest ein, daß die aufwendige und öffentlich heftig diskutierte Gesamtevaluation der familienpolitischen Leistungen durch mehrere Wirtschaftsforschungsinstitute (vgl. dazu z.B. HBF-Interview im Deutschlandfunk 04.02.13) in einem entscheidenden Punkt unvollständig sei…..(HPL).
Tatsächlich, so verdeutlichte der Augsburger Rechtsprofessor Gregor Kirchhof als Hauptredner des DFV-Jubiläums, stelle diese einseitige “Gesamtevaluation” einen schweren Rückschlag für die Durchsetzung der Anliegen von Familien dar (HPL). Den von Caren Marks bestätigten Grundfehler der millionenschweren Studiensammlung (HPL) belegte Kirchhof nach eingehender Prüfung der kostenträchtigsten “familienpolitischen Förderinstrumente” im Detail (HPL). Für die (leistungs)gerechte Bewertung aller staatlichen Maßnahmen – so sein Fazit – gebe es aus verfassungsrechtlicher und damit auch gesamtgesellschaftlicher Sicht letztlich nur einen maßgeblichen Bezugspunkt….(HPL).
Ex-Bundesverfassungsrichter Paul Kirchhof erinnerte in seinem Kurzvortrag schließlich daran, daß der vieldiskutierte “Generationenvertrag”, auf dem die sozialen Sicherungssysteme ruhen, ohne Zustimmung der Schuldner abgeschlossen worden sei. Deren Existenz sei deshalb unausweichlich von der freien Entscheidung junger Menschen für Kinder abhängig. Das gelte gerade auch für die Wirtschaft, deren Bedürfnis nach sofortiger Befriedigung des heutigen Fachkräftemangels, die eigene Zukunftsfähigkeit und die der Gesellschaft zu untergraben drohe. Deshalb…….(HPL und HBF-Video-Mitschnitt).
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HBF-VOLLTEXT
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Bundesfamilienministerin Manuela (SPD) ist zur Diskussion über das Familienwahlrecht bereit. Das bestätigte ihre parlamentarische Staatssekretärin Caren Marks(SPD) am Freitag (16.05.14) in Karlsruhe beim 90. Jubiläum des Deutschen Familienverbandes (vgl. HBF 23.04.14). Zuvor hatte Ex-Bundesfamilienministerin Renate Schmidt (SPD) in einer Rede erneut (Anmerkung 1) dieses Wahlrecht ab Geburt gefordert und dessen Notwendigkeit sowohl mit Blick auf die letzte Bundestagwahl als auch auf die Durchsetzung des schwarz-roten Rentenpakets (vgl. dazu zuletzt in HBF 05.05.014) begründet.
So sei während des Bundestagswahlkampfes bei den Parteien viel von der Armut der Alten, jedoch wenig über die noch viel höhere Armut von Kindern und Jugendlichen in ihren Familien die Rede gewesen (Armutsquoten 2012: Über-65jährige: 13,6%, Unter-18jährige: 18,9%). Deshalb setze die schwarz-rote Koalition das heftig kritisierte Paket aus erhöhter Mütter-Rente und Rente mit 63 jetzt entschlossen durch. Die gleiche Entschlossenheit sei beim Kampf gegen die Kinderarmut jedoch nicht vorhanden.
Der medial heftig beklagte Generationenkonflikt (vgl. z.B. SPIEGEL 19.05.14 und weitere – siehe: HBF-Premium) zwischen Jung und Alt betreffe keineswegs nur Haushalte mit und ohne Kinder, sondern genauso Familien mit kleinen und erwachsenen Kindern. Das illustrierte die weiterhin kämpferische Polit-Ruheständlerin am Beispiel eigener Erfahrungen aus dem bayerischen Fürth. Dort sei in den 80er Jahren mit ihrer Hilfe und dem Einsatz einer Elterninitiative ein Aktivspielplatz für Kinder gegründet worden. 15 Jahre später sei plötzlich seine Abschaffung gefordert worden. Treibende Kräfte wären ein Teil der Eltern gewesen, die den Spielplatz einst mit erkämpft hatten, aber nachdem ihr Nachwuchs den Haushalt verließ, nun auf ihr Ruhebedürfnis pochen würden (Video-Mitschnitt bei HBF-Premium).
In die gleiche Kerbe schlug der Darmstädter Sozialrichter Jürgen Borchert angesichts des weiteren Schwunds der Famiienhaushalte. Derzeit würden nur noch 25% aller Haushalte in Deutschland mit Kindern zusammenleben. Kein Wunder, wenn die Parteien sich deshalb lieber ihre Wählermehrheiten mit einer Gefälligkeitspolitik gegenüber Alten und Kinderlosen suchen würden. Anders als die parlamentarische Staatssekretärin und weite Teile der Medienöffentlichkeit glauben (machen wollen), seien die familienpolitischen Maßnahmen der letzten Jahre unterm Strich keineswegs als Erfolg, sondern als kaschierte Rückschritte einzustufen:
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Den HBF-Video-Mitschnitt (117 MB) können Sie HIER herunterladen
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Caren Marks räumte als Vertreterin des Bundesfamilienministeriums zumindest ein, daß die aufwendige und öffentlich heftig diskutierte Gesamtevaluation der familienpolitischen Leistungen durch mehrere Wirtschaftsforschungsinstitute (vgl. dazu z.B. HBF-Interview im Deutschlandfunk 04.02.13) in einem entscheidenden Punkt unvollständig sei: Betrachtet würden dabei nur die staatlichen Leistungen an Familien – jedoch nicht die großen Leistungen der Familien für die Staats- und Sozialkassen (vgl. dazu auch: HBF-Hauptvortrag beim Bundesparteitag der Familienpartei – in: HBF 11.11.11)
Tatsächlich, so verdeutlichte der Augsburger Rechtsprofessor Gregor Kirchhof als Hauptredner des DFV-Jubiläums (Anmerkung 3), stelle diese einseitige “Gesamtevaluation” einen schweren Rückschlag für die Durchsetzung der Anliegen von Familien dar. Mit der regierungsamtlich in die Öffentlichkeit gebrachten Zahl einer jährlichen “Familienförderung” von vermeintlich 200 Mrd. Euro werde jede Diskussion über eine weitere Entlastung der Familien im Keim erstickt. Sofort werde dann auf die “gewaltigen” Umverteilungsreserven in den bestehenden Haushalten verwiesen.
Den von Caren Marks bestätigten Grundfehler der millionenschweren Studiensammlung (vgl. Zusammenstellung des Bundesfamilienministeriums vom 26.03.14) belegte Kirchhof nach eingehender Prüfung der kostenträchtigsten “familienpolitischen Förderinstrumente” im Detail. So seien von den fast 40 Mrd. Euro “Kindergeld” mindestens 20 Mrd. die bloße Rückzahlung zuviel bezahlter Steuern der Eltern, die sich aus der schlichten Berücksichtigung des Mindestbedarfs von Kindern (Existenzminimum) ergeben würden. Ähnlich sei es mit den milliardenschweren Zahlungen an Witwenrenten. Rechne man dagegen, was der Staat an Sozialhilfe oder Grundsicherung im Alter aufwenden müßte, wenn diese Bezüge wegfielen, dann schrumpfe diese “Förderkomponente” ebenfalls kräftig.
Schließlich das immer wieder attackierte Ehegattensplitting. Kirchhof erinnerte daran, daß das Grundgesetz ausdrücklich auch die (kinderlose) Ehe unter seinen Schutz stelle. Als Erwerbs-, Verbrauchs- und Verantwortungsgemeinschaft sei sie ein unverzichtbarer Grundbaustein der Gesellschaft. Ohne Splitting müßten diese Paare höhere Steuern als unverheiratete Gemeinschaften bezahlen, deshalb sei es vom Bundesverfassungsgericht 1957 gefordert worden. Politische Versuche, das Splitting einzuschränken, seien genauso unzulässig, da Ehepartner das Grundrecht darauf hätten, die Aufteilung zwischen Erwerbs- und Haushalts/Familienarbeit frei zu wählen.
Für die (leistungs)gerechte Bewertung aller staatlichen Maßnahmen – so das Fazit des Augsburger Juristen – gebe es aus verfassungsrechtlicher und damit auch gesamtgesellschaftlicher Sicht letztlich nur einen maßgeblichen Bezugspunkt: Die Generationengerechtigkeit. Dieses Kriterium ermögliche einen besonders weiten politischen Horizont bei der Betrachtung der Gesellschaft. Er wäre z.B. bei der polemisch-einseitigen Debatte um das Betreuungsgeld von Nöten gewesen (vgl. dazu z.B. HBF-Gastbeitrag im Tagesspiegel 07.05.12).
Ex-Bundesverfassungsrichter Paul Kirchhof erinnerte in seinem abschließenden Kurzvortrag daran, daß der vieldiskutierte “Generationenvertrag”, auf dem die sozialen Sicherungssysteme ruhen, ohne Zustimmung der Schuldner abgeschlossen worden sei. Deren Existenz sei deshalb unausweichlich von der freien Entscheidung junger Menschen für Kinder abhängig. Das gelte gerade auch für die Wirtschaft, deren Bedürfnis nach sofortiger Befriedigung des heutigen Fachkräftemangels, die eigene Zukunftsfähigkeit und die der Gesellschaft zu untergraben drohe. Deshalb müßten Staat und Wirtschaft jungen Menschen nicht nur den notwendigen Raum gewähren, ihre bestehenden Kinderwünsche als persönlichen Weg zum Glück umzusetzen. Genauso unverzichtbar sei die Möglichkeit, ihre Elternschaft im Alltag auch leben zu können. Dazu bedürfe es einerseits grundlegend veränderter Bildungs- und Erwerbsbiographien für Frauen und Männer; andererseits dürfte die Erziehungsleistung der Eltern nicht länger als Karrierekiller, sondern künftig als KarrierePlus betrachtet werden (HBF-Video-Mitschnitt bei HBF-Premium).
Wie Bewerbungsgespräche von Führungskräften dann aussehen könnten, hat Ex-Bundesfamilienministerin Renate Schmidtbei ihrem Auftritt in Karlsruhe bereits sehr anschaulich geschildert…(HBF-Video-Mitschnitt bei HBF-Premium)°
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Zum Thema siehe auch:
HBF-Themen-Archiv “Generationenverhältnis/konflikt”
HBF-Themen-Archiv “Kinder/Familienwahlrecht”
HBF-Themen-Archiv “Familienentlastung/förderung”
HBF-Themen-Archiv “Kinder in der Rente”
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1) Ihr ausführliches Plädoyer für ein Familienwahlrecht hat Renate Schmidt letztes Jahr in einem Buch veröffentlicht:
Renate Schmidt: „Lasst unsere Kinder wählen“
September 2013 Kösel-Verlag, 128 Seiten, 12,99 Euro.
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2) HBF-Premium
3) Das Manuskript des Vortrags von Prof. Gregor Kirchhof wird vom Deutschen Familienverband noch veröffentlicht. Sobald dies geschieht, werden wir Sie darauf hinweisen.