Eltern, die keine Berufsausbildung haben oder nur über den Hauptschulabschluss verfügen, führten zu 54 Prozent „den materiellen Anreiz Betreuungsgeld“ als Grund dafür an, dass sie ihre Kleinkinder nicht in eine Krippe schicken – vor einer Woche sorgte diese Zahl für ein Wiederaufflammen der heftigen polit-medialen Kritik an der vor einem Jahr eingeführten Familienleistung (vgl. HBF 28.07.14a). Als Autoren der unveröffentlichten Studie sahen sich das Deutsche Jugendinstitut (DJI, München) und die TU-Dortmund darauf hin veranlaßt, zunächst das einschlägige Kapitel vorab freizugeben (vgl. HBF 28.07.14b) und dann am 1. August diese Zahl ausdrücklich als falsch zu dementieren (vgl. HBF-Echo 02.08.14). Sie stamme aus einem fehlerhaften und noch nicht autorisierten Arbeitsentwurf. Gültig seien nur die von den Instituten am 28.07.14 bestätigten Daten, die ein klares Bildungsgefälle bei der Nutzung des Betreuungsgeldes belegen würden:
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Auch wurde deutlich, dass der Einfluss des Betreuungsgeldes umso niedriger ausfällt, je höher der Bildungsstand der Familie ist: Von Familien, in denen kein Elternteil einen Bildungsabschluss besitzt, stimmten 31% der Aussage zu, das Betreuungsgeld sei der Grund für die Nicht-Inanspruchnahme außerfamiliärer Betreuung. Bei elterlichem Hauptschulabschluss lag diese Quote bei 23%, bei Familien mit mittlerer Reife als höchstem Abschluss eines Elternteils lag der Anteil bei 14%; bei Familien mit elterlicher Hochschulreife waren es 10%, bei Familien mit elterlichem Hochschulabschluss 8%.
(aus: Stellungnahme zur Rezeption der Studie „Kommunale Bedarfserhebungen” im Hinblick auf das Betreuungsgeld. Forschungsverbund DJI/TU Dortmund, 1. August 2014)
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Tatsächlich sind jedoch auch diese Daten falsch und taugen nicht zur Bestätigung der gemachten Aussagen. Darauf hat der Statistikexperte Paul M. Schröder vom Büro für absurde Statistik (BaSta) beim Bremer Institut für Arbeitsmarktforschung und Jugendberufshilfe (BIAJ) hingeweisen (vgl. Meldung vom 01.08.14). Entgegen dem Anspruch der Wissenschaftler können sie keinerlei Aussagen zum Betreuungsverhalten aller Eltern ohne Bildungs- oder nur mit einem Hauptschulabschluß machen. Die Untersuchung fragte nämlich nur danach, welche Eltern keinen Kita-Platz nutzen wollten, weil für sie ausdrücklich nur das Betreuungsgeld den Ausschlag gegeben hat. Eltern, die andere Gründe für die Ablehnung des organisierten Betreuungsangebots hatten, sind demnach durch diese Fragestellung nicht erfaßt worden – z.B. alle Eltern, die auf Grund ihrer Erziehungsvorstellungen ihr Kind in den ersten drei Lebensjahren in jedem Fall selbst betreuen wollten, ganz unabhängig von der Existenz des Betreuungsgelds.
Die Untersuchung des DJI und der Uni-Dortmund kann demnach nur korrekt aussagen, daß
von den Eltern ohne Bildungsabschuß und (voraussichtlich) ohne organisierten Betreuungswunsch 31% das Betreuungsgeld als Grund dafür angaben
von den Eltern mit Hauptschulabschluß und (voraussichtlich) ohne organisierten Betreuungswunsch 23% das Betreuungsgeld als Grund dafür angaben
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Wie hoch der Anteil der Betreuungsgeld-Eltern an ihrer jeweiligen Gesamtgruppe ist, wird in der “Betreuungsgeld-Studie” demnach gar nicht ermittelt. Der polit-mediale Streit über die (voraussichtliche) Nutzung des Betreuungsgeld bleibt damit auch nach der DJI/T-Dortmund-Veröffentlichung ohne jeden Datengrundlage.