MÜTTER ALS POLITISCHER RESTPOSTEN der Macht
– Warum SCHWARZ-ROT die demographischen Leistungsträgerinnen (wieder mal) VERGESSEN hat

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HBF-Aktuell, Tübingen 10.11.14, erstellt 14:35 Uhr, Stand 15:40 Uhr

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MUTTERSCHUTZ
Mütter müssen für Rente mit 63 länger arbeiten
 
 

 

 

Die Schutzzeit vor und nach der Entbindung wird nicht für die Rente angerechnet: Anders als Zeiten der Arbeitslosigkeit oder des Krankengeldbezuges wird der Mutterschutz nicht berücksichtigt. Die Linksfraktion spricht von Skandal.
Von Karl Doemens
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Das Ministerium hat extra einen Werbefilm produzieren lassen. „Das Rentenpaket ist da“, jubelt das Haus von Andrea Nahles auf seiner Homepage. Dort wird am Beispiel der Floristin Monika veranschaulicht, wie die abschlagfreie Rente mit 63 wirkt. (…)
(…) Anders als Zeiten der Arbeitslosigkeit oder des Krankengeldbezuges wird der Mutterschutz bei der Errechnung der Voraussetzungen nicht berücksichtigt. „Der Regelungsintention widerspräche es, beitragsfreie Zeiten auf die 45-jährige Wartezeit anzurechnen“, heißt es in der Antwort des Sozialministeriums auf eine schriftliche Frage der Linksfraktion, die der Berliner Zeitung vorliegt.
Diese Regelung hat kuriose Folgen. Werdende Mütter dürfen nämlich sechs Wochen vor der Entbindung und bis zum Ablauf von acht Wochen nach der Entbindung nicht beschäftigt werden. (…)
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Mindestens zwei Monate länger
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Anschließend können dann Kindererziehungszeiten geltend gemacht werden. Da die Rente mit 63 in vollem Umfang nur für die Jahrgänge 1951 und 1952 gilt und danach abschmilzt, muss die Mutter also mindestens zwei Monate länger arbeiten als ein Mann mit gleicher Biografie.
„Vor allem aus Gleichbehandlungsgründen ist dies ein Skandal“, wettert Linken-Rentenexperte Matthias Birkwald: „Erwerbsunterbrechungen von Männern werden anerkannt, die von Frauen nicht.“ Ohnehin sind Frauen bei der Rente mit 63 benachteiligt, weil sie die erforderlichen Versicherungsjahre meist nicht zusammenbekommen. So rechnet das Sozialministerium mit rund 200 000 Personen, die im ersten Jahr von der seit Juli geltenden Regelung profitieren. Davon sind jedoch nur ein Viertel Frauen. Auch aus diesem Grund hatten die Rentenversicherer das neue Gesetz von Anfang an kritisiert. (…)
Tatsächlich hatte sich das Bundesverfassungsgericht bereits 2011 mit einer ähnlichen Praxis bei der betrieblichen Altersversorgung im öffentlichen Dienst beschäftigt. Die Richter kassierten die Regelung wegen eines doppelten Verstoßes gegen den Gleichheitsgrundsatz: Zum einen können Männer nicht schwanger werden. Zum anderen könne man nicht Krankheitszeiten für die Rente berücksichtigen, die Wochen vor der Entbindung aber nicht, befand das Gericht.
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Kommentar zur Rente
DISKRIMINIERUNG PER RENTE
 Die Koalition schafft bei der Rente Gerechtigkeitslücken.
Von Karl Doemens
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Ein Berufskraftfahrer, der sich beim Freizeit-Kick einen Beinbruch zuzieht und mehr als sechs Wochen  arbeitsunfähig ist, kann Punkte für die Rente ab 63 sammeln. Die werdende Mutter, die
sechs Wochen vor der Geburt gar nicht mehr arbeiten darf, wird indes nicht berücksichtigt.
Man könnte die Sache einfach so erklären: Nach der Agenda 2010 und der Rente mit 67 hatte die SPD viel Stress mit den Gewerkschaften. Also erfand sie die Frührente nach 45 Beitragsjahren, von der die Industrie-Facharbeiter profitieren. Die Rente mit 63 ist eine Geste der Aussöhnung.
Für so etwas darf natürlich kein Steuergeld ausgegeben werden. Also bastelt die Regierung an immer neuen schrägen Rechtfertigungen: Ein Ausgleich für körperlich belastende Maloche soll die Rente mit 63 sein. (….)
 
Nachtrag 15:10 Uhr
 
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Bundesregierung rudert zurück
Mutterschutz wird vielleicht doch anerkannt
Eine klare Linie sieht anders aus. Erst verkündet die Bundesregierung, Zeiten des Mutterschutzes könnten bei der Rente mit 63 nicht berücksichtigt werden. Dann gibt es öffentliche Kritik – und nun möglicherweise eine Kehrtwende.
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Die Zeiten des Mutterschutzes werden bei der abschlagsfreien Rente ab 63 künftig möglicherweise doch berücksichtigt. Die Bundesregierung prüft, "ob eine Änderung des geltenden Rechts angezeigt ist", sagte eine Sprecherin des Bundesarbeitsministeriums in Berlin. Zuvor hatte das Ressort in einem Schreiben an die Linksfraktion noch eingeräumt, dass die Zeiten des Mutterschutzes bei der abschlagsfreien Rente bislang nicht angerechnet werden.
Es widerspreche der Absicht der Rente ab 63, auch beitragsfreie Zeiten dabei zu berücksichtigen, schrieb die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesarbeitsministerium, Gabriele Lösekrug-Möller (SPD), in einem Brief an den Linken-Rentenexperten Matthias Birkwald. Zu den beitragsfreien Zeiten gehört der Mutterschutz im Gegensatz etwa zu den Kindererziehungszeiten.
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Zum Thema siehe auch:

  • Warum Deutschland das Elternwahlrecht einführen muss. Angesichts einer alternden Gesellschaft braucht unsere Demokratie ein höchstpersönliches Elternwahlrecht zugunsten noch nicht wahlberechtigter Kinder. Ein Kommentar. Von Werner Patzelt. (HBF-LESE-Tip 03.11.14)

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