°Bericht zum ExistenzminimumSowohl der Grundfreibetrag als auch der Kinderfreibetrag müssen ab dem Veranlagungsjahr 2015 erhöht werden. Das geht aus dem Zehnten Existenzminimumbericht hervor, den das Bundeskabinett beschlossen hat.°Der Grundfreibetrag stellt sicher, dass das Einkommen für den notwenigen Lebensunterhalt nicht besteuert wird. Er liegt derzeit bei 8.354 Euro. Mit dem Kinderfreibetrag soll die angemessene Versorgung von Kindern gesichert werden. Eltern können wählen, ob sie den Kinderfreibetrag oder das staatliche Kindergeld in Anspruch nehmen. Der Kinderfreibetrag beträgt momentan 7.008 Euro.
Der Zehnte Bericht über die Höhe des steuerfrei zu stellenden Existenzminimums von Erwachsenen und Kindern stellt fest, dass diesen Freibeträge erhöht werden müssen:
Der Grundfreibetrag für Erwachsene muss um 118 Euro für 2015 und weitere 180 Euro für 2016 erhöht werden. Der Kinderfreibetrag muss um 144 Euro für 2015 und weitere 96 Euro für 2016 angehoben werden.Erwerbseinkommen zum Bestreiten des notwendigen Lebensunterhalts darf in Deutschland nicht besteuert werden. Zur exakten Überprüfung dieser verfassungsrechtlichen Vorgabe legt die Bundesregierung seit 1995 alle zwei Jahre einen sogenannten Existenzminimumbericht vor. Gegenstand des Zehnten Existenzminimumberichts sind die maßgebenden Bemessungsbeträge für die Jahre 2015 und 2016.°Gesetzesänderungen auch rückwirkend möglich°Die Bundesregierung kann die begünstigenden Gesetzesänderungen rückwirkend in Kraft setzen. Sie wird bis Ende März einen entsprechenden "Fahrplan" vorlegen.Darin einbezogen ist auch die Frage zur möglichen Anhebung des KINDERGELDes.°°KINDERGELD-ERHÖHUNG BLEIBT UMSTRITTENDie von der schwarz-roten Koalition in Aussicht gestellte Entlastung von Familien bleibt umstritten. Union und SPD sind noch uneins, wie stark das Kindergeld steigen soll.°Berlin – Die von der schwarz-roten Koalition in Aussicht gestellte Entlastung von Familien bleibt umstritten. Union und SPD sind noch uneins, wie stark das Kindergeld steigen soll.
Die Sozialdemokraten sprechen sich für mindestens zehn Euro im Monat aus. Das wäre mehr als rechtlich erforderlich und würde Bund, Länder und Kommunen mit zusätzlich gut zwei Milliarden Euro belasten. Auch deshalb wird in der Union auf die Bremse getreten. Dort wird für eine Erhöhung des Kindergeldes entsprechend des Kinderfreibetrages plädiert – was vier Euro entspräche. Schließlich müssten auch die Länder mitziehen, hieß es. (…)
SÜDDEUTSCHE ZEITUNG vom 26.01.2015°In der PflichtFinanzminister Schäuble hat die schwarze Null erreicht. Zwei Steuerentlastungen ist er den Bürgern aber noch schuldig: Die Erhöhung des Grund- und des Kinderfreibetrags. Kritiker sehen das als schweres VersäumnisVon Guido Bohsem°(…) Anfang 2015 hätte der Freibetrag erneut angehoben werden müssen, was die Schulden Schäubles bei den Steuerzahlern weiter nach oben treibt, im Laufe des Jahres auf insgesamt 230 Millionen Euro.Hinzu kommt das Kindergeld. Das muss zwar nicht zwingend mit dem Kinderfreibetrag steigen. Doch in der Regel wird es entsprechend angehoben, weil ansonsten nur die Arbeitnehmer mit höheren Einkommen steuerlich entlastet werden.Hielte er sich an die Gepflogenheiten, wäre Schäuble schon 2014 in der Pflicht gewesen, es pro Kind um zwei Euro im Monat auf 186 Euro anzuheben. Anfang 2015 hätte es laut Ministerium um weitere zwei Euro steigen sollen, wenn die Regierung denn gehandelt hätte. (…)°
°Kindergeld-Erhöhung bleibt umstritten°(…) Nach dem aktuellen Bericht müsste er 2015 auf 4512 Euro angehoben werden. Das wären die längst fälligen 72 Euro sowie weitere 72 Euro. 2016 wäre eine weitere Anhebung auf 4608 Euro geboten. Eine Anhebung auch des Kindergeldes ist rechtlich nicht zwingend, folgt aber in der Regel.
Bei einer Anhebung der Freibeträge für Kinder um 144 Euro müsste das Kindergeld um fast 4 Euro im Monat für jedes Kind steigen – um einen "Gleichschritt" zu sichern. Zwingend ist das nicht. (…)
°Nur 12 Prozent kinderreiche FamilienHans-Werner Sinn: Mehr Kindergeld erst bei mehr Kindern°Der Ökonomen Hans-Werner Sinn will das Kindergeld umstrukturieren. Deutschland kriegt im internationalen Vergleich zu wenige Kinder, Sinn hofft durch neue Reformen auf eine Erhöhung der Geburtenrate. Nach ihm soll es mehr Kindergeld bei mehr Kindern geben.„Wenn man die Geburten anregen will, ist es besser, das Kindergeld für das dritte Kind statt für das erste zu erhöhen“, sagte der Präsident des Münchener ifo-Instituts. „Denn Geld für das dritte Kind ist auch ein Anreiz, das erste zu bekommen, aber nicht umgekehrt“, meinte Sinn.In Deutschland gibt es im internationalen Vergleich mit zwölf Prozent nur wenige kinderreiche Familien mit drei oder mehr minderjährigen Kindern. In den Niederlanden seien dies 17 Prozent, in den USA 22 Prozent und selbst im rapide alternden Japan immerhin noch 15 Prozent.°°Kindergeld sattUm vier bis zehn Euro soll die Unterstützung für alle Kinder steigen: rausgeworfenes Geld. Was vor allem zählt, ist das dritte KindVon Martin Greive°
Zum Thema siehe:
- Das Familienbild der katholischen Kirche: Nach dem Karnickelvergleich des Papstes. Eine Einordnung. (HP-PLUS)
1) HBF-Berechnung: Bei der vierköpfigen Familie mit einem Alleinernährer würde bei gleicher prozentualer Belastung wie 2014 die Höhe der Sozialagbaben unverändert bleiben (insgesamt 6.067,50 Euro). Durch die höheren Grundfreibeträge für die Erwachsenen sinkt die Steuerlast von 1.360 Euro (2014) auf 1.234 Euro (2015). Das um 20 Euro erhöhte Kindergeld führt zu einer Mehreinnahme von jährlich 480 Euro. Unterm Strich hat die Familie damit ein Nettoeinkommen von 27.596; gleichzeitig steigt aber durch die erhöhten Steuerfreibeträge der Eltern und der Kinder ihr Gesamtexistenzminimum von 30.724 (2014) auf 31.248 Euro (2015). Unterm Strich "erhöht" sich damit das "frei verfügbare" Einkommen der Familie von -3.721 (2014) auf -3.652 (2015), also um insgesamt 69 Euro im Jahr.