Von der Konsens- zur Konfliktrepublik:
Bestrafte Leistungsträger am Ende der Geduld
– Familienverbände starten KLAGEWELLE GEGEN UNSOZIALE BEITRAGSSÄTZE
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Die Wahlerfolge der Alternative für Deutschland (AfD) und der Pediga-Bewegung sorgen bei den Volksparteien für Unruhe. Politologen erklären diese Phänomene mit einer „Repräsentationslücke“ (HBF-Premium). Genau das trifft in jedem Fall für die Familien zu. Immer mehr von ihnen fühlen sich von den etablierten Parteien und den wechselnden Bundesregierungen im Stich gelassen. Die aktuelle Debatte der schwarz-roten Koalition darüber, ob und wie die verfassungsrechtlich gebotene Erhöhung des steuerlichen Kinderfreibetrags und des „Kindergelds“ stattfinden sollen (vgl. HBF 02.02.15 ), ist nur das aktuellste Beispiel dafür.
Noch schwerwiegender ist allerdings die parteiübergreifende Weigerung, die im Familien-Pflegeurteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 3. April 2001 formulierten Maßstäbe und Forderungen (vgl. z.B. HBF 03.04.02 und HBF 15.01.03) für die sozialen Sicherungssysteme konsequent umzusetzen. Nach jahrelangem und bislang erfolglosen Kampf einzelner Betroffener haben diese Woche mit dem Deutschen Familienverband (DFV) und dem Familienbund der Katholiken (FDK) die zwei größten Verbände des Landes den Startschuß für eine Massenklage gegeben:
°Vierzehn Jahre ohne politische Konsequenz:Wir jammern nicht – wir klagen!°(Berlin). Ein 2001 verkündetes, wegweisendes Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Pflegeversicherung bleibt auch nach 14 Jahren ohne politische Konsequenz. Familien werden in den Beiträgen zur Sozialversicherung verfassungswidrig belastet, indem neben ihren Geldbeiträgen der gleichwertige Erziehungsbeitrag noch immer nicht berücksichtigt wird. Um das nicht länger hinzunehmen, starten der Deutsche Familienverband (DFV) und der Familienbund der Katholiken (FDK) die gemeinsame Kampagne „Wir jammern nicht – wir klagen!“. Die beiden größten Familienverbände Deutschlands setzen sich auf diesem Weg aktiv für eine verfassungstreue Beitragsgestaltung in den Sozialversicherungen ein.„Familien zahlen doppelt in die Gesetzliche Kranken-, Renten- und Pflegeversicherung ein – generativ durch die Erziehung ihrer Kinder und finanziell durch Geldbeiträge. Das werden wir nicht länger hinnehmen!“, betont FDK-Präsident Stefan Becker. „Mit unserer Kampagne machen wir mobil gegen politische Ignoranz und verhelfen Familien zu mehr Gerechtigkeit!.“ DFV-Präsident Dr. Klaus Zeh kritisiert: „Es ist dringend erforderlich, Familien – wie im Steuerrecht – auch in den Beiträgen zur Sozialversicherung zu entlasten. Steuerentlastungen allein schaffen keine Familiengerechtigkeit. Eine verfassungsgemäße Neuregelung setzt Kinderfreibeträge in der Beitragsgestaltung voraus.“Das Bundesverfassungsgericht hatte den Gesetzgeber 2001 aufgefordert, den generativen Beitrag von Eltern anzuerkennen und die bestehende Benachteiligung von erziehenden Versicherten auszuräumen. Es gebot dem Gesetzgeber, auch die anderen Zweige der Sozialversicherung auf Familiengerechtigkeit zu überprüfen. Das ist bis heute nicht geschehen. „Bei dem ab 2015 aufzubauenden kapitalgedeckten Vorsorgefonds wird stattdessen die Kindererziehung als generativer Beitrag erneut ignoriert. Das ist ein Skandal!“, betont Zeh. Und auch der unwesentlich höhere Beitrag für Kinderlose in der gesetzlichen Pflegeversicherung entlastet nicht wie geboten die Familien, sondern soll künftige Beitragsanhebungen abfedern.Die Kampagne „Wir jammern nicht – wir klagen!“ mobilisiert Familien, sich gegen zu viel erhobene Beiträge zu wehren. Eltern sind aufgefordert, bei ihrer Krankenkasse Widerspruch gegen die Beitragshöhe in der Gesetzlichen Pflege-, Renten- und Krankenversicherung einzulegen. Der Familienbund der Katholiken und der Deutsche Familienverband unterstützen die Aktion mit juristisch geprüften Muster-Einsprüchen und Muster-Klagen. Derzeit stehen drei Musterklagen vor dem Bundessozialgericht.°Mehr Informationen finden Sie hier: www.elternklagen.de