Kurswechsel in Karlsruhe:
WAHLFREIHEIT BEI DER ART DER KINDERBETREUUNG KEIN VERFASSUNGSAUFTRAG MEHR!
 – „Betreuungsgeld“-Urteil beugt sich den „demographischen Zwängen“ der Altenrepublik.

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HBF-Aktuell, Tübingen 22.07.15, erstellt 11:08 Uhr

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Die gestrige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes gegen das Betreuungsgeld dokumentiert einen grundlegenden Kurswechsel in der familienpolitischen Rechtsprechung. Entgegen der Darstellung des Gerichts (HBF-Premium) und der öffentlichen Wahrnehmung (HBF-Premium) hat Karlsruhe nicht nur eine formaljuristische, sondern ebenfalls eine klare inhaltliche Bewertung des Betreuungsgeldes vorgenommen (HBF-Premium). Im Kern bedeutet sie eine Abkehr von einem Grundprinzip der familienpolitischen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts seit den 90er Jahren des letzten Jahrhunderts (HBF-Premium). Das hat der Vertreter der Bundesregierung nach der Urteilsverkündung ganz richtig erkannt (HBF-Premium). Ob die höchsten Richter/innen diesen juristischen „Modernisierungskurs“ fortsetzen werden, wird sich bei der absehbaren Entscheidung über die aktuelle und historisch beispiellose Klagewelle von Eltern für „Beitragsgerechtigkeit in den Sozialversicherungen“ herausstellen (vgl. Elternklagen.de).

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