Notice: Function _load_textdomain_just_in_time was called incorrectly. Translation loading for the wpeditor domain was triggered too early. This is usually an indicator for some code in the plugin or theme running too early. Translations should be loaded at the init action or later. Please see Debugging in WordPress for more information. (This message was added in version 6.7.0.) in /homepages/12/d4295224356/htdocs/heidelberger-familienbuero.de/wppress/wp-includes/functions.php on line 6121 Kinderwahlrecht_BVG-Klage_140714 | HEIDELBERGER BÜRO FÜR FAMILIENFRAGEN UND SOZIALE SICHERHEIT (HBF)
Das Wahlalter von 18 Jahren ist verfassungswidrig, weil es eine zahlenmäßig große Minderheit von Staatsbürgern/innen von der politischen Willensbildung ausschließt – so die Auffassung einer Gruppe von 10- bis 17-Jährigen, die deswegen jetzt Verfassungsbeschwerde gegen das Ergebnis der letzten Bundestagwahl eingelegt hat (HPL). Der gegenwärtige Zustand führe ihrer Ansicht nach in eine Rentner-Demokratie, die die Rechte der nachwachsenden Generation mißachte (HPL). Kinder und Jugendliche sollten deshalb künftig wählen können, sobald sie sich in das örtliche Wählerverzeichnis eingetragen hätten (HPL).
Dieser überraschende Vorstoß gegen das bestehende Wahlrecht kann nicht nur mit prominenter Unterstützung aufwarten (HPL). In seiner Begründung finden sich fundierte Einwände (HPL), auf deren Beurteilung durch das Bundesverfassungsgericht man tatsächlich gespannt sein kann.
Bei dem angestrebten Lösungsmodell für mehr Generationengerechtigkeit gibt es jedoch offenkundig noch erheblichen Diskussionsbedarf (HPL).
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