Bundesfamilienministerin denkt (nur) ans FAMILIENWAHLRECHT 
– und jetzt?
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HBF-Aktuell, Tübingen 24. November 2014, erstellt 18:40 Uhr, Stand 19:34 Uhr
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Beim 25-jährigen Jubiläum der UN-Kinderrechtkonvention hat Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig (SPD) ihre Sympathie für die “Idee eines Familienwahlrechts” geäußert (HPL). Allerdings ließ sie dabei vollkommen offen, ob sie diese Idee auch politisch umsetzen will. Das promte Echo aus den Reihen der Unionsfraktion (HPL) läßt für Illusionen keinen Raum. Mit Blick auf die politische Dimension dieses Vorhabens (HPL) ist das auch nicht verwunderlich.
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HBF-VOLLTEXT
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Beim 25-jährigen Jubiläum der UN-Kinderrechtkonvention hat Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig (SPD) ihre Sympathie für die “Idee eines Familienwahlrechts” geäußert:
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Ministerin Schwesig findet:
“FAMILIENWAHLRECHT ist eine gute Idee
Ministerin Schwesig über Gewalt gegen Kinder und warum deren Rechte ins Grundgesetz müssten
Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig (SPD) bei der Jubiläumsveranstaltung “25 Jahre Kinderrechtskonvention” im Tipi am Kanzleramt in Berlin. Foto: Matthias Balk/dpa
Von Rasmus Buchsteiner, RNZ Berlin
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Berlin. Vor 25 Jahren wurde die UN-Kinderrechtskonvention verabschiedet. Ein Interview dazu mit SPD-Familienministerin Manuela Schwesig (40, Foto: dpa). Sie ist Mitglied im Kinderschutzbund, ist verheiratet und hat einen Sohn. (…)

Sind Sie dafür, die Kinderrechte ausdrücklich ins Grundgesetz aufzunehmen?

Unbedingt! Wir müssen das Recht jedes Kindes auf gewaltfreie Erziehung, Schutz und Beteiligung starkmachen.
Was wäre dann anders?
Es hätte ganz konkrete Folgen. Kinder, die in ihrer Familie Gewalt erfahren, hätten eher die Chance auf ein neues Leben. Wir erleben leider immer wieder, dass bei Misshandlungen und Vernachlässigungen am Ende doch das Elternrecht höher bewertet wird als das Kinderrecht. Hätten wir die Kinderrechte im Grundgesetz, wäre das anders. Bei jeder gesetzlichen Änderung müsste darauf geachtet werden, ob die Kinderrechte gewahrt werden.
Der Vorschlag findet immer mehr Anhänger: Was spricht eigentlich gegen ein KINDERWAHLRECHT?
Kinder sollten eine stärkere Stimme in der Politik haben. Deshalb finde ich persönlich die Idee eines FAMILIENWAHLRECHTS gut. Dann bekäme ein Elternteil pro Kind eine zusätzliche Stimme. Aber auch dieser Vorschlag wird kontrovers diskutiert – auch in meiner eigenen Partei. (…)

 

Allerdings ließ sie dabei vollkommen offen, ob sie diese Idee auch politisch umsetzen will. Das promte Echo aus den Reihen der Unionsfraktion läßt für Illusionen keinen Raum:
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(Marcus) Weinberg:
FAMILIENWAHLRECHT ist ein oberflächlicher Vorschlag
Stimmabgabe bei Wahlen ist höchstpersönlich
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“Die Forderung nach einem Familienwahlrecht hört sich zwar erst mal sympathisch an, doch man würde das Kind mit dem Bade ausschütten. Ich halte es für einen oberflächlichen, nicht durchdachten Vorschlag. Man muss immer die konkrete Umsetzung im Blick haben. Bei Meinungsverschiedenheiten von Eltern und Jugendlichen oder zwischen den Eltern wäre Streit vorprogrammiert. Zum Beispiel können geschiedene Eltern bei gemeinsamem Sorgerecht schlecht jeder eine halbe Stimme für ihr Kind abgeben. Und: wer interpretiert eigentlich den gemeinsamen Willen der Familie und der Kinder abschließend geheim in der Wahlkabine. Weil die Stimmabgabe Ausdruck einer höchstpersönlichen Wahl ist, sieht die deutsche Verfassung die Unmittelbarkeit von Wahlen vor. Dabei muss es bleiben. Wir haben in dieser Legislaturperiode schon öfters erlebt, dass oberflächlich wohlklingende Vorstöße an den Realitäten scheitern. Das sollte man in der Großen Koalition in Zukunft vermeiden.”

 

Mit Blick auf die politische Dimension dieses Vorhabens ist der gebremste politische Elan auch nicht verwunderlich:
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Kommentar: Kinder an die Macht
 Warum das Familienwahlrecht so sehr wichtig wäre
 von Marco Rose
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(….) Deutschland ist im moment auf dem besten Weg in eine Rentnerrepublik. Das ist keine Polemik, sondern Fakt: Vor 50 Jahren kamen auf einen Rentner nahezu drei Berufstätige. Durch den demografischen Wandel hat sich dieses Verhältnis bereits sofort dramatisch geändert: Gut möglich, dass in einigen Jahrzehnten ein Rentner nur noch einem Arbeitnehmer gegenübersteht.
Und das hat ganz massive Auswirkungen auf die politischen Gestaltungsmöglichkeiten in diesem Land: Eine Politik auf Kosten der Rentner ist bereits heute tödlich für jede Bundesregierung. Künftig dürfte sich der Einfluss der Älteren auf Parteien sowie Politik noch bemerkenswert steigern. Es ist zu befürchten, dass die vermögenden Ruheständler ihre Pfründe danach auf Kosten von Arbeitnehmern sowie Familien knallhart verteidigen. (…)

Tatsächlich aber halten namhafte Verfassungsrechtler wie der vergangene Bundespräsident Roman Herzog oder Ex-Verfassungsrichter Paul Kirchhof eine entsprechende Änderung des Grundgesetzes für machbar. Schon der fraktionsübergreifende Antrag einer Gruppe von Bundestagsabgeordneten aus dem Jahr 2008 führt eindrucksvoll aus, warum juristische Vorbehalte gegen das Familienwahlrecht gar nicht stichhaltig sind.

Letztlich bleibt dies also eine politische, keine juristische Abwägung: Wollen wir eine Republik, in der alle Altergruppen an der Politik angemessen teilhaben können, danach führt an dem Familienwahlrecht früher oder nachher kein Weg mehr vorbei.
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Hamburger Kritiken
Gebt den Kindern und Jugendlichen das Wahlrecht
Endlich kommt Schwung in die Debatte – warum bleiben ausgerechnet die Jüngsten bei Zukunftsentscheidungen außen vor?
Matthias Iken
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(….) Die Große Koalition hat es mit der Einführung der Mütterrente und der abschlagsfreien Rente nach 45 Beitragsjahren so dreist getrieben, dass immer mehr Wissenschaftler, Publizisten und Politiker ein Familien- oder Kinderwahlrecht fordern. Der CDU-Vordenker Jens Spahn gehört zu den Befürwortern, der Wirtschaftsexperte Thomas Straubhaar ebenso wie der Publizist Olaf Gersemann. Sie alle eint die Sorge um die Generationengerechtigkeit. (…)
Schon 2002 hatte der Ökonom Hans-Werner Sinn mit Blick auf die Bundespolitik gewarnt: “Nach 2016 wird Deutschland eine Gerontokratie sein.” Was damals nach Science-Fiction klang, wird nun Wirklichkeit. Schon bei der nächsten Wahl dürfte über die Hälfte der Wähler jenseits der 55 Jahre sein – auch weil sie häufiger an die Urnen streben als jüngere. 2030 stellt diese Altersgruppe auch in absoluten Zahlen die Mehrheit. Nur naive Geister werden bestreiten, dass diese Alterung die Politik kaltlässt. Wie gut Demokratie als Interaktion mit dem Wähler funktioniert, hat das Kabinett Merkel/Nahles eindrucksvoll bewiesen.
Regierungshandeln aber muss nachhaltiger motiviert sein, als die eigene Klientel zufriedenzustellen. Um diese Motivation auch demokratisch zu unterfüttern, könnte ein KINDERWAHLRECHT die Lösung sein. (…) 
Warum beispielsweise hat ein kinderloses Seniorenehepaar zwei Stimmen, die alleinerziehende Mutter mit vier minderjährigen Kindern aber nur eine Stimme? Wie zukunftsfähig ist ein Land, das ausgerechnet seiner Zukunft das Wahlrecht verweigert?
Es ist völlig legitim, dass Ältere andere Interessen und Ziele haben als Jüngere. Doch nur der Interessensausgleich sichert die Zukunft. Sicherheit ist ein hohes Gut, genauso aber der Mut zum Experiment. Rentenerhöhungen sind wichtig, so wie höhere Investitionen in Bildung. Das Bewahren des Althergebrachten ist so elementar wie der Aufbruch zu neuen Ufern. So lange die Demografie im Lot war, dachten viele Großeltern für ihre Kinder und Enkelkinder immer mit. Doch was ist, wenn viele gar keine Nachkommen mehr haben? Endet dann die Solidarität der Generationen und verwandelt sie sich in einen Egoismus der Alten? Muss man, wie Straubhaar warnt, die Jungen gegen eine “Diktatur der Alten schützen”?
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Zum Thema siehe auch:

  • Schrumpfende Greisenrepublik: Alte und Kinderlose gegen mehr FamilienhilfenStudie belegt brisanten Verteilungskonflikt (HBF 02.12.09)
  • Abschied vom Familienland: Kinderlosigkeit als neue politische Realität – Hochkarätiges Podium der Konrad Adenauer Stiftung dokumentiert Ratlosigkeit angesichts des radikalen gesellschaftlichen Wandels (HBF 10.02.12)
  • HBF-Themen-Archiv “Kinderlose und Familien”

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