Kinder wollen wählen!

Bundesverfassungsgericht muß über Systemfrage der Demokratie entscheiden

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HBF-AKTUELL Tübingen 14. Juli 2014, erstellt 16:49 Uhr

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Das Wahlalter von 18 Jahren ist verfassungswidrig, weil es eine zahlenmäßig große Minderheit von Staatsbürgern/innen von der politischen Willensbildung ausschließt – so die Auffassung einer Gruppe von 10- bis 17-Jährigen, die deswegen jetzt Verfassungsbeschwerde gegen das Ergebnis der letzten Bundestagwahl eingelegt hat (HPL). Der gegenwärtige Zustand führe ihrer Ansicht nach in eine Rentner-Demokratie, die die Rechte der nachwachsenden Generation mißachte (HPL). Kinder und Jugendliche sollten deshalb künftig wählen können, sobald sie sich in das örtliche Wählerverzeichnis eingetragen hätten (HPL).

Dieser überraschende Vorstoß gegen das bestehende Wahlrecht kann nicht nur mit prominenter Unterstützung aufwarten (HPL). In seiner Begründung finden sich fundierte Einwände (HPL), auf deren Beurteilung durch das Bundesverfassungsgericht man tatsächlich gespannt sein kann.

Bei dem angestrebten Lösungsmodell für mehr Generationengerechtigkeit gibt es jedoch offenkundig noch erheblichen Diskussionsbedarf (HPL).

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Zum Thema siehe auch:

  • HBF-Themen-Archiv “Familien/Kinderwahlrecht” (HPL)
  • HBF-Themen-Archiv “Generationenverhältnis” (HPL)
  • HBF-Infodienst 2014 (HPL)

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