„Elterngeld Plus“: Mehr Geld für weniger Familienzeit

/ Weitere Abstriche bei Elterngeld-Logik zur staatlichen Förderung eines „modernen Elternkonzepts“

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HBF-AKTUELL Tübingen 21. März 2014, erstellt 17:45 Uhr, Stand 19:54 Uhr

Bundesfamilienministerin Manuela (SPD) hat heute die Grundzüge ihres Modells zur Reform des Elterngelds (“Elterngeld Plus”) vorgelegt (HPL). Ziel des Vorhabens ist es, die finanzielle Unterstützung für eine “große” Teilzeittätigkeit (der Mütter) bereits während der Elternzeit noch weiter zu erhöhen (HPL). Darüber hinaus sollen Paare, die dabei das bislang nur marginale doppelte Teilzeitmodell praktizieren (HPL), einen gesonderten “Partnerschaftsbonus” erhalten (HPL).

Die Ministerin überschätzt dabei nicht nur die familien- und gesellschaftspolitische Wirksamkeit ihres Konzepts (HPL). Es widerspricht zudem der Logik des Elterngelds (HPL) und den (Zeit)Bedürfnissen vieler Eltern (HPL).

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HBF-Volltext-Version

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Bundesfamilienministerin Manuela (SPD) hat heute die Grundzüge ihres Modells zur Reform des Elterngelds (“Elterngeld Plus”) vorgelegt ( vgl. PM 21.03.14). Ziel des Vorhabens ist es, die finanzielle Unterstützung für eine “große” Teilzeittätigkeit (der Mütter) bereits während der Elternzeit noch weiter zu erhöhen:

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Das Elterngeld Plus erkennt die Pläne derjenigen an, die schon während des Elterngeldbezugs wieder in Teilzeit arbeiten wollen. Mütter und Väter, die mit einer gewissen Stundenzahl ihrer Arbeit nachgehen wollen, haben dann die Möglichkeit, länger als bisher diese Leistung in Anspruch zu nehmen und so das volle Elterngeldbudget zu nutzen.

(aus: Bundesfamilienministerin Manuela stellt Kernpunkte des Elterngeld Plus vor: Mehr Zeit für Familie. Bundesfamilienministerium  Fr 21.03.2014)

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Laut Koalitionsvertrag soll es sich bei der Teilzeitarbeit mit “einer gewissen Stundenzahl” um eine “nicht geringfügige Teilzeittätigkeit” handeln – also einer wöchentlichen Arbeitszeit von über 20 Stunden. An welchen Arbeitsumfang die Ministerin und die Koalition dabei tatsächlich denken, läßt der zweite Teil des Elterngeldplans erkennen: Paare, die das bislang nur marginale, doppelte Teilzeitmodell praktizieren (rund 14% aller Paare – vgl. F.A.Z 20.03.14), sollen einen gesonderten “Partnerschaftsbonus” erhalten:

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Wenn beide, Mutter und Vater, sich entscheiden, jeweils 25 bis 30 Stunden in der Woche zu arbeiten und sich damit auch die Zeit mit ihrem Nachwuchs zu teilen, dann gibt es einen zusätzlichen Partnerschaftsbonus in Form von vier zusätzlichen Elterngeld Plus-Monaten.

(aus: Bundesfamilienministerin Manuela stellt Kernpunkte des Elterngeld Plus vor: Mehr Zeit für Familie. Bundesfamilienministerium  Fr 21.03.2014)

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Die Ministerin überschätzt dabei nicht nur die familien- und gesellschaftspolitische Wirksamkeit ihres Konzepts:

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Das Elterngeld Plus ist ein Anfang, damit mehr Eltern ihren Wunsch nach partnerschaftlicher Arbeitsteilung verwirklichen können. Damit die Eltern ihre Kinder gut betreut wissen, muss es Verbesserungen bei der Qualität der Kinderbetreuung geben. Mehr Ganztagskitas und -schulen, die weitere Flexibilisierung der Elternzeit, die Weiterentwicklung des Teilzeitrechts, gute Angebote an familienunterstützenden Dienstleistungen.

Partnerschaftlichkeit zu fördern heißt auch, etwas gegen die Lohnlücke zu tun. Die Bruttostundenlöhne von Frauen sind durchschnittlich um 22 Prozent niedriger als die der Männer. Deshalb scheitert ein stärkeres Engagement von Vätern in der Familie bisher oft daran, dass diese mehr verdienen und das Einkommen für die wirtschaftliche Stabilität der Familie unverzichtbar ist. (…)

Partnerschaftlichkeit entspricht dem Wunsch vieler Paare: Sie schützt vor Familien-, Kinder- und Altersarmut. Sie wirkt sich positiv auf die kognitive und emotionale Entwicklung von Kindern aus, und – das zeigen Erhebungen in manchen Nachbarländern – Familien sind mit partnerschaftlicher Arbeitsteilung stabiler. Partnerschaftlichkeit ist gut für die Familien und für die Gesellschaft.

(aus: FREMDE FEDERN: MANUELA SCHWESIG: Mehr Partnerschaft und Zeit. F.A.Z. 20.03.2014 S. 8)

 

vgl. dazu:

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Das Konzept “Elterngeld Plus” widerspricht zudem der Logik des Elterngelds. Bekanntlich soll diese staatliche Leistung den Einkommensausfall teilweise ausgleichen, den Eltern durch den zeitweiligen Beraufsausstieg bzw. die Arbeitszeitreduktion erleiden, wenn sie ihre Kinder persönlich betreuen. Für den Bezug des Elterngelds kann der betreuende Elternteil sogar bis zu 30 Stunden in der Woche arbeiten. Damit verringert sich also der kindbedingte Einkommensausfall und logischerweise auch das Elterngeld. Aus Sicht der schwarz-roten Koalition ist das allerdings “ungerecht”. Deshalb soll die Anrechnung des Erwerbseinkommens künftig deutlich verringert werden:

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Beispielrechnung für “Elterngeld Plus”

 

So wird das klassische Elterngeld berechnet (Maximalbezug für einen Elternteil):

Durchschnittliches Netto-Einkommen während der 12 Monate vor der Geburt des Kindes: 2400 Euro

Monatlicher Elterngeldanspruch für bis zu 12 Monate: 1560 Euro (= 65 Prozent von 2400 Euro)

Summe der Elterngeldzahlungen: 18.720 Euro

 

So wird das Elterngeld bei Teilzeitarbeit berechnet:

Fiktives Netto-Teilzeiteinkommen: 1000 Euro pro Monat

Differenzbetrag zum Vollzeit-Netto: 1400 Euro

Monatlicher Elterngeldanspruch: 910 Euro (= 65 Prozent von 1400 Euro)

Verlust im Vergleich zum Elterngeld ohne Erwerbstätigkeit: 650 Euro

Gesamteinkommen: 1910 Euro

Summe der Elterngeldzahlungen: 10.920 Euro*

 

So soll das Elterngeld Plus funktionieren:

Teilzeitgehalt: 1000 Euro

Elterngeld Plus: 780 Euro (die Hälfte des Betrages vom klassischen Elterngeld, ausgezahlt über 24 statt 12 Monate)

Gesamteinkommen: 1780 Euro

Summe der Elterngeldzahlungen: 18.720 Euro (gestreckt auf zwei Jahre)

 

Elterngeld Plus bedeutet also kurzfristig etwas weniger Geld im Monat zur Verfügung zu haben (hier: 130 Euro weniger). Langfristig ergibt sich aber ein Plus durch die Summe der Elterngeldzahlungen (hier: 7800 Euro mehr).

(aus: Teilzeit arbeiten in der Elternzeit: “Elterngeld Plus” macht Eltern flexibler. N-TV Freitag, 21. März 2014)

 

*HBF-Anmerkung: Zusammen mit dem Teilzeiteinkommen für 12 Monate (12.000 Euro) kommt die Mutter hier auf ein Gesamteinkommen von 22.920 Euro – die reine Eltenrgeldzahlung beträgt dagegen nur 18.720 Euro.

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Das Elterngeld Plus-Konzept erhöht faktisch die staatliche Subvention für die weitere Reduktion der persönlichen Familienzeit während der 3jährigen Elternzeit. Das entspricht jedoch nicht den (Zeit)Bedürfnissen vieler Eltern. So rechtfertigt die Bundesfamilienministerin ihr Konzept mit dem Verweis darauf, daß viele Eltern/Mütter, gern deutlich länger erwerbstätig sein wollten. Tatsächlich ist das laut Arbeitsmarktexperten aber nur im von Niedriglöhnen geprägten Ostdeutschland der Fall:

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Analysen zur gewünschten, vertraglich vereinbarten und tatsächlich geleisteten Arbeitszeit belegen, dass die Ausbreitung von Teilzeit teilweise an den Arbeitszeitwünschen der Beschäftigten vorbei geht. Während sich die gewünschte und die tatsächlich ausgeübte Arbeitszeit bei westdeutschen Frauen weitgehend decken, können ostdeutsche Frauen den Wunsch nach einer längeren Arbeitszeit oft nicht realisieren. In Ostdeutschland arbeiten Frauen (und auch Männer) sehr viel häufiger Teilzeit, weil sie keine Vollzeitstelle finden.

(aus: Zentrale Befunde zu aktuellen Arbeitsmarktthemen. Institut für Arbeitsmarkt-und Berufsforschung (IAB, Nürnberg). Januar 2014. S.16)

Tatsächliche und gewünschte wöchentliche Arbeitszeit von Frauen und Männer mit und ohne Kinder - HBF-Statistik

(aus: Lange Arbeitszeiten sind weder bei Frauen noch bei Männern beliebt. DIW, Berlin. 08.03.14. Tabelle im Anhang der Pressemitteilung

Die letzte Repräsentativbefragung der Bundesregierung zeigt zudem, daß ein Teil der jungen Eltern ihre bisherige Zeit in der Familie nicht nur beibehalten würden, wenn der wirtschaftliche Druck auf sie durch direkte Finanzhilfen verringert würde; ein anderer Teil würde sogar wirtschaftliche Abstriche hinnehmen, um mehr Zeit in der Familie verbringen zu können:

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Die Familienförderung der Bundesregierung verfolgt das Konzept, die Familien durch bessere finanzielle Förderung, durch mehr und bessere Betreuungsmöglichkeit sowie durch mehr Zeit für das Familienleben im Zusammenhang mit einer besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu unterstützen. Im Rahmen der Monitor-Umfrage wurde jetzt ermittelt, welche dieser Unterstützungen von den Eltern vorgezogen wird. Gefragt wurde, ob man sich am ehesten eine bessere finanzielle Unterstützung durch den Staat wünschen würde, ein besseres Betreuungsangebot oder mehr Zeit für das Familienleben, auch wenn das eine Verringerung des Haushaltseinkommens bedeuten würde. Auf diese Frage entscheiden sich 38 Prozent der Eltern mit minderjährigen Kindern für eine bessere finanzielle Förderung. 22 Prozent ziehen einen Ausbau der Betreuungsangebote vor, 32 Prozent mehr Zeit als Familie, auch um den Preis eines verringerten Einkommens.

Dabei wirkt sich das Haushaltseinkommen deutlich aus. Eltern mit kleinen Einkommen präferieren klar mehr finanzielle Förderung (58 Prozent), Eltern mit höheren Einkommen mehr Zeit für die Familie, auch wenn das Einkommen dadurch sinken sollte (41 Prozent). Unter jenen, die sich vor allem bessere Betreuungsmöglichkeiten wünschen, finden sich überdurchschnittlich viele nichtberufstätige oder teilzeitberufstätige Mütter, deren Erwerbsmöglichkeiten sich durch eine Betreuung ihrer Kinder verbessern würden (Schaubild 16).

Eltern1

(aus: Monitor Familienleben 2013. Institut für Demoskopie Allensbach. September 2013. S.20f)

 

 

 

Zum Thema siehe auch:

 

 

 

 

 

 

 

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