„Pragmatisches“ Expertenkonzept für mehr Generationengerechtigkeit:

Richtige Analyse der gegenwärtigen Misere

– aber dennoch Plädoyer zur Fortsetzung des bisherigen politischen Kurses

/ Neue Studie des Berlin Instituts

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HBF-AKTUELL Tübingen 26. Mai 2014, erstellt 15:10 Uhr, Stand 16:55 Uhr

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Nach Verabschiedung des schwarz-roten Rentenpakets im Bundestag (HPL) setzen heute Experten die Debatte um eine generationengerechte Verteilung der wachsenden Alterslasten fort. Das Berlin-Institut für Bevölkerung und Entwicklung hat dazu eine neue Studie veröffentlicht (HPL). Die Forscher analysieren dabei nicht nur das Verhältnis zwischen den Generationenen (Alt-Jung-Achse), sondern auch die Belastungsgerechtigkeit innerhalb der aktiven Generation (HPL). Dabei beschreiben sie ebenfalls (vgl. dazu zuletzt HBF 2014) in aller Klarheit den zentralen Konstruktionsfehler der Alterssicherungssysteme, der ihre Stabilität regelgerecht unterminiert (HPL). Deshalb machen sie einen folgerichtigen Korrekturvorschlag, der bereits vom Vordenker des derzeitigen Rentenkonzepts im Jahre 1955 (vgl. HBF-Dokumentation 2004) formuliert worden ist (HPL). Mit Blick auf die “politischen Realitäten” verzichten sie allerdings darauf dessen Umsetzung zu fordern. Stattdessen empfehlen sie einen gesellschaftspolitisch “pragmatischen” Weg (HPL), der bei nüchterner Betrachtung die bisherige Misere nur in scheinbar abgemilderter Form fortsetzt (HPL).

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HBF-VOLLTEXT

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Nach Verabschiedung des schwarz-roten Rentenpakets im Bundestag am letzten Freitag (vgl. z.B. Bundestag.de-Meldung vom 23.05.14) setzen heute Experten die Debatte um eine generationengerechte Verteilung der wachsenden Alterslasten fort. Das Berlin-Institut für Bevölkerung und Entwicklung hat dazu eine neue Studie veröffentlicht:

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Berlin-Institut für Bevölkerung und Entwicklung, Demos  Ausgabe 172, 26.05.2014

GENERATIONENGERECHTIGKEIT IN ZEITEN DES DEMOGRAFISCHEN WANDELS

Die Alterung der Gesellschaft stellt den Generationenvertrag vor eine historische Herausforderung. In einem Discussion Paper untersucht das Berlin-Institut, wie sich die Kosten dieses Wandels gerechter zwischen und innerhalb der Generationen verteilen lassen.

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Die Forscher analysieren dabei nicht nur das Verhältnis zwischen den Generationenen (Alt-Jung-Achse), sondern auch die Belastungsgerechtigkeit innerhalb der aktiven Generation. Dabei beschreiben sie ebenfalls (vgl. dazu zuletzt die Studie der Bertelsmann Stiftung – in: HBF 17.01.2014) in aller Klarheit den zentralen Konstruktionsfehler der Alterssicherungssysteme, der ihre Stabilität regelgerecht unterminiert:

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Bislang sind Menschen mit Kindern – insbesondere mit vielen Kindern – im Sozialversicherungssystem benachteiligt gegenüber Kinderlosen oder Menschen mit wenigen Kindern. Zum einen fällt ihre Erwerbsbeteiligung geringer aus, was zu niedrigeren Rentenansprüchen führt. Zum anderen werden ihre privaten Aufwendungen für Erziehung und Ausbildung ihres Nachwuchses nicht ausreichend gewürdigt. (…)

Mit Einführung der gesetzlichen Rentenversicherung ist für den Einzelnen die ökonomische Notwendigkeit entfallen, Kinder zu bekommen und so in die nächste Generation zu investieren. Kinder sind damit aus rein finanzieller Sicht von einem Beitrag zur eigenen Altersversorgung zu einem Kostenfaktor geworden. (…)

(aus: Die Zukunft des Generationenvertrags. Wie sich die Lasten des demografischen Wandels gerechter verteilen lassen. Diskussionspapier Mai 2014. Berlin-Institut für Bevölkerung und Entwicklung. S. 20)

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und HBF-Premium

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Deshalb machen die Berliner Experten einen folgerichtigen Korrekturvorschlag, der bereits vom Vordenker des derzeitigen Rentenkonzepts im Jahre 1955 (vgl. HBF-Dokumentation 14.09.2004) formuliert worden ist:

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(…) Um die Benachteiligung von Familien zu verringern, können einerseits über familienpolitische Leistungen mehr finanzielle Mittel zu Familien hin umverteilt werden. Andererseits wäre es denkbar, den Generationenvertrag in den Sozialversicherungssystemen zu „vervollständigen”, um die Bedeutung von Nachwuchs für die Tragfähigkeit der Umlagesysteme stärker zu berücksichtigen.

Ein besserer Ausgleich zwischen Familien und Kinderlosen ist dabei nicht als „Bestrafung” für jene zu verstehen, die keine oder wenige Kinder bekommen wollen oder können. Er berücksichtigt vielmehr deren durchschnittlich höhere finanzielle Leistungsfähigkeit. Er erhöht letztlich die Freiheit über die Zahl der eigenen Kinder zu entscheiden, weil er die materiellen Anreize, die bislang gegen (weitere) Kinder sprechen, abbaut.

Generationenvertrag vervollständigen

Mit Einführung der gesetzlichen Rentenversicherung ist für den Einzelnen die ökonomische Notwendigkeit entfallen, Kinder zu bekommen und so in die nächste Generation zu investieren. Kinder sind damit aus rein finanzieller Sicht von einem Beitrag zur eigenen Altersversorgung zu einem Kostenfaktor geworden. Daran ändert auch die Anrechnung einer Rentenbeitragszeit von drei Jahren je Kind (seit 1992) nur wenig.84, 85 Vorschläge zur Vervollständigung des öffentlichen Generationenvertrags zielen darauf ab, diese Schieflage auszugleichen, indem Familienlastenausgleich und Altersversorgung als Einheit betrachtet und gemeinsam geregelt werden.86 Konkret entwarf beispielsweise der Wirtschaftstheoretiker und „Vater der dynamischen Rente” Wilfrid Schreiber bereits in den 1950er Jahren ein Modell zur Einführung einer „Kinderkasse” analog zur gesetzlichen Rentenversicherung. In diese Kasse zahlen Erwerbstätige gestaffelt nach ihrer Kinderzahl ein: je mehr Kinder, desto weniger. Die Kasse wiederum finanziert allen Kindern bis zu einem bestimmten Alter eine Art Grundsicherung. Damit würde der Familienlastenausgleich, der heute aus Steuermitteln finanziert wird, in ein Umlagesystem überführt.87

Ein weiterer häufig gemachter Vorschlag – zuletzt von dem Sozialökonomen Martin Werding – ist die Einführung einer „Kinderrente” (…)

Eine Erweiterung des Generationenvertrags macht (…) deutlich, dass Investitionen in die nachfolgende Generation für die gesetzliche Rentenversicherung und die Zukunft der Umlagesysteme unerlässlich sind. Wer diese Investitionsleistung nicht durch eine bestimmte Zahl eigener Kinder erbringt, wird verpflichtet, auf anderem Wege innerhalb des Systems einen Ausgleich zu schaffen.(….)

(aus: ebda S. 20-21)

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Mit Blick auf die “politischen Realitäten” verzichten sie allerdings darauf dessen Umsetzung zu fordern. Stattdessen empfehlen sie einen gesellschaftspolitisch “pragmatischen” Weg:

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Aus heutiger Sicht scheinen so weitreichende Vorschläge kaum umsetzbar. Denn sowohl für eine „Kinderkasse” als auch für die „Kinderrente” müsste ein zusätzliches Umlagesystem eingeführt werden. (…)

Mehr Geld und bessere Infrastruktur für Familien

Solange das Umlagesystem der Rentenversicherung nicht reformiert wird, kann ein besserer Ausgleich für Familien alternativ über die Familienpolitik erfolgen – etwa über Geldleistungen, beispielsweise durch eine Erhöhung des Kindergeldes, durch einen umfangreicheren steuerlichen Ausgleich oder andere Zuwendungen. Mehr Leistungen für Familien haben allerdings den Nachteil, dass die Mittel dafür zusätzlich aufgebracht werden müssen. Will der Staat dafür nicht die Steuern und Abgaben erhöhen, müsste er die Familienpolitik effizienter gestalten. Denkbar wäre etwa eine Kürzung oder Streichung ehebezogener Leistungen zugunsten kinderbezogener Leistungen. Also beispielsweise eine Abkehr vom Ehegattensplitting, das ja auch kinderlosen Verheirateten zugutekommt.

Statt einer zusätzlichen finanziellen Unterstützung für Familien ließen sich aber auch die sogenannten Realleistungen erhöhen. An erster Stelle steht dabei der Ausbau einer kostengünstigen, hochwertigen Betreuung von der Kinderkrippe bis zur Ganztagsschule. Familien werden damit entlastet, weil sie leichter und mit weniger Alltagsstress Erwerbsarbeit und Fürsorgepflichten vereinbaren können. Wenn beide Partner erwerbstätig sein können, erhöhen sich die Familieneinkommen – aber auch die Einnahmen des Staates durch Steuern und Abgaben.

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Bei nüchterner Betrachtung bedeutet dieser Vorschlag nur die Fortsetzung der bisherigen Misere – in (scheinbar) abgemilderter Form: Die strukturell massiven ökonomischen und sozialrechtlichen Nachteile, die Eltern durch ihre Erziehungsleistung  gegenüber Kinderlosen erleiden, sollen unangetastet bleiben. Stattdessen “dürfen” Mütter (und Väter) diese Benachteiligung durch (idealerweise) nicht unterbrochene Vollerwerbsarbeit – also weitere Eigenleistungen – verringern. Allerdings werden Eltern bei diesem Wettbewerb mit Kinderlosen stets den Kürzeren ziehen müssen, jedenfalls solange sie sich der “Berufsbremse Kind” nicht durch vollständige Abgabe an Dritte entledigen wollen.

Unterm Strich zeigen die Berliner Forscher mit ihrem “Lösungsvorschlag” ein groteskes Verständnis von Leistungsgerechtigkeit zwischen Eltern und Kinderlosen – oder auch nur einen kühlen Pragmatismus, mit dem man potentielle Auftraggeber für das Forschungsinstitut nicht vor den Kopf stößt.

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Zum Thema siehe auch:

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