Beifall für das HARTZ-IV-URTEIL des EuGH:
SOZIALSTAAT darf sich vor ÜBERLASTUNG schützen!
– Wie lange hält dann noch der Damm gegen die STERBEHILFE in der Altenrepublik?

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HBF-Aktuell, Tübingen 14. November 2014, erstellt 15:00 Uhr
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Diese Woche hat der Europäische Gerichtshof den Anspruch von Einwanderern auf Sozialleistungen unmißverständlich an ihre Erwerbstätigkeit gekoppelt (HPL). In der politischen Öffentlichkeit wurde dieses Urteil mit dem Verweis auf den notwendigen Schutz des Sozialstaates vor Überlastung beifällig quittiert (HPL). Andererseits diskutierte gestern der Bundestag in einer ungewöhnlich freien und ernsthaften Debatte darüber, wie die Hilfe für Sterbende gestaltet sein sollte (HPL). Bislang zeichnet sich eine parlamentarische Mehrheit gegen die aktive Sterbehilfe ab, die aus ethischen Gründen zu verwerfen sei (HPL).
Dieser Anspruch gerät allerdings in einer Gesellschaft massiv unter Druck, die nach einer aktuellen Studie (HPL) sogar noch schneller schrumpf-altert als bislang angenommen. Tatsächlich dominiert bereits heute auf vielen Feldern eine ökonomische Betrachtung und Praxis (nicht nur) bei der politischen Reaktion auf den “demographischen Wandel”, wie sich der aktuellen Berichterstattung entnehmen läßt (HPL).
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