Die gestiegenen Lebenshaltungskosten der letzten Jahre zwingen die Bundesregierung zum Handeln: Die Grenzen für den lebensnotwendigen Mindestbedarf (in unserer Gesellschaft = soziokulturelles Existenzminimum), der nicht besteuert werden darf, müssen wieder erhöht werden. Deshalb plant die schwarz-rote Koalition die Steuerfreibeträge für Erwachsene und Kinder anzuheben. Strittig ist allerdings, ob und in welcher Höhe zugleich auch das „Kindergeld“ heraufgesetzt werden muß.
HBF-VOLLTEXT
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Die gestiegenen Lebenshaltungskosten der letzten Jahre zwingen die Bundesregierung zum Handeln: Die Grenzen für den lebensnotwendigen Mindestbedarf (in unserer Gesellschaft = soziokulturelles Existenzminimum), der nicht besteuert werden darf, müssen wieder erhöht werden. Deshalb plant die schwarz-rote Koalition die Steuerfreibeträge für Erwachsene und Kinder anzuheben. Strittig ist allerdings, ob und in welcher Höhe zugleich auch das „Kindergeld“ heraufgesetzt werden muß:
°Bericht zum ExistenzminimumSowohl der Grundfreibetrag als auch der Kinderfreibetrag müssen ab dem Veranlagungsjahr 2015 erhöht werden. Das geht aus dem Zehnten Existenzminimumbericht hervor, den das Bundeskabinett beschlossen hat.°Der Grundfreibetrag stellt sicher, dass das Einkommen für den notwenigen Lebensunterhalt nicht besteuert wird. Er liegt derzeit bei 8.354 Euro. Mit dem Kinderfreibetrag soll die angemessene Versorgung von Kindern gesichert werden. Eltern können wählen, ob sie den Kinderfreibetrag oder das staatliche Kindergeld in Anspruch nehmen. Der Kinderfreibetrag beträgt momentan 7.008 Euro.Der Zehnte Bericht über die Höhe des steuerfrei zu stellenden Existenzminimums von Erwachsenen und Kindern stellt fest, dass diesen Freibeträge erhöht werden müssen:
Der Grundfreibetrag für Erwachsene muss um 118 Euro für 2015 und weitere 180 Euro für 2016 erhöht werden. Der Kinderfreibetrag muss um 144 Euro für 2015 und weitere 96 Euro für 2016 angehoben werden.Erwerbseinkommen zum Bestreiten des notwendigen Lebensunterhalts darf in Deutschland nicht besteuert werden. Zur exakten Überprüfung dieser verfassungsrechtlichen Vorgabe legt die Bundesregierung seit 1995 alle zwei Jahre einen sogenannten Existenzminimumbericht vor. Gegenstand des Zehnten Existenzminimumberichts sind die maßgebenden Bemessungsbeträge für die Jahre 2015 und 2016.°Gesetzesänderungen auch rückwirkend möglich°Die Bundesregierung kann die begünstigenden Gesetzesänderungen rückwirkend in Kraft setzen. Sie wird bis Ende März einen entsprechenden "Fahrplan" vorlegen.Darin einbezogen ist auch die Frage zur möglichen Anhebung des KINDERGELDes.°°KINDERGELD-ERHÖHUNG BLEIBT UMSTRITTENDie von der schwarz-roten Koalition in Aussicht gestellte Entlastung von Familien bleibt umstritten. Union und SPD sind noch uneins, wie stark das Kindergeld steigen soll.°Berlin – Die von der schwarz-roten Koalition in Aussicht gestellte Entlastung von Familien bleibt umstritten. Union und SPD sind noch uneins, wie stark das Kindergeld steigen soll.
Die Sozialdemokraten sprechen sich für mindestens zehn Euro im Monat aus. Das wäre mehr als rechtlich erforderlich und würde Bund, Länder und Kommunen mit zusätzlich gut zwei Milliarden Euro belasten. Auch deshalb wird in der Union auf die Bremse getreten. Dort wird für eine Erhöhung des Kindergeldes entsprechend des Kinderfreibetrages plädiert – was vier Euro entspräche. Schließlich müssten auch die Länder mitziehen, hieß es. (…)
°Nur 12 Prozent kinderreiche FamilienHans-Werner Sinn: Mehr Kindergeld erst bei mehr Kindern°Der Ökonomen Hans-Werner Sinn will das Kindergeld umstrukturieren. Deutschland kriegt im internationalen Vergleich zu wenige Kinder, Sinn hofft durch neue Reformen auf eine Erhöhung der Geburtenrate. Nach ihm soll es mehr Kindergeld bei mehr Kindern geben.„Wenn man die Geburten anregen will, ist es besser, das Kindergeld für das dritte Kind statt für das erste zu erhöhen“, sagte der Präsident des Münchener ifo-Instituts. „Denn Geld für das dritte Kind ist auch ein Anreiz, das erste zu bekommen, aber nicht umgekehrt“, meinte Sinn.In Deutschland gibt es im internationalen Vergleich mit zwölf Prozent nur wenige kinderreiche Familien mit drei oder mehr minderjährigen Kindern. In den Niederlanden seien dies 17 Prozent, in den USA 22 Prozent und selbst im rapide alternden Japan immerhin noch 15 Prozent.°und HBF-Premium