Versicherungschef:
Kinderschwund hat Generationenvertrag zerstört!
/ Neuregelung bei Kassenfinanzierung verschärft
ethische Herausforderung bei Bewältigung der Alterslasten
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HBF-AKTUELL Tübingen 06. Juni 2014, erstellt 19:04 Uhr, Stand 20:45 Uhr
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Die Schrumpf-Alterung der Bevölkerung wird in den nächsten Jahren und Jahrzehnten zu massiven Kostensteigerungen im Gesundheits- und Pflegebereich führen – so die Erwartung des Vorstandsvorsitzenden eines der größten deutschen Versicherungskonzerne (HPL). Durch den jahrzehntelangen Kinderschwund sei der Generationenvertrag faktisch zerstört, so daß diese altersbedingten Mehrbelastungen bislang nicht gedeckt werden könnten (HPL).
Von einem demographisch bedingten Kostenschub geht auch die schwarz-rote Bundesregierung bei ihrer gestern gebilligten Neuregelung der Kassenfinanzierung aus (HPL). Davon solle die Wirtschaft ausdrücklich verschont bleiben, um ihre Wettbewerbsfähigkeit nicht zu gefährden (HPL). Allerdings verschärft das den ethischen Konflikt, vor den sich die künftigen Beitragszahler/innen gestellt sehen könnten (HPL).
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HBF-VOLLTEXT
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Die Schrumpf-Alterung der Bevölkerung wird in den nächsten Jahren und Jahrzehnten zu massiven Kostensteigerungen im Gesundheits- und Pflegebereich führen – so die Erwartung des Vorstandsvorsitzenden eines der größten deutschen Versicherungskonzerne. Durch den jahrzehntelangen Kinderschwund sei der Generationenvertrag faktisch zerstört, so daß diese altersbedingten Mehrbelastungen bislang nicht gedeckt werden könnten:
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versicherungswirtschaft-heute.de 05.06.14
GOTHAER-CHEF REGT ÖFFENTLICHE DEMOGRAFIE-DEBATTE AN
05.06.2014 – Das Sozialversicherungssystem in Deutschland steht vor einer schweren Belastungsprobe und wird in der Zukunft immer weniger tragfähig sein. Grund ist der starke Geburtenrückgang. Vor allem in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung wird es eine Kostenexplosion geben, weil die Menschen immer älter werden. Mit diesen Thesen möchte Werner Görg, Vorstandsvorsitzender des Kölner Gothaer Konzerns, eine neue Debatte über die Probleme der Demografie anregen.
In einer lebhaften Diskussion mit Pressevertretern verteidigte Görg ein Horrorszenario bei dem er für die Kranken- und Pflegeversicherung in den nächsten Jahren exorbitante Aufwandssteigerungen prognostizierte. Demgegenüber würde es bei der gesetzlichen Rente lediglich zu linearen Steigerungen der Ausgaben kommen. Unter dem Strich wären diese Leistungen aber nicht mehr durch die Beiträge der jungen Generation gedeckt, die im Verhältnis zu den Senioren immer kleiner werde. Görg stützt seine Thesen vor allem auf Studien des Sozialwissenschaftlers Meinhard Miegel. So gebe es das Problem der ausgefallenen Generation. „Die Mädchen, die nicht geboren wurden, können auch keinen Kinder bekommen“, warnte Görg. Das Dilemma könne man lediglich in einer Zeitspanne von 35 Jahren in den Griff bekommen, wenn sich heute bei der Geburtenrate radikal etwas ändere. „Doch das ist nicht in Sicht“, so Görg. (…) Zwar könnten neue Volkskrankheiten, wie etwa Diabetes, die Lebenserwartung langfristig wieder senken. Doch die hohen Kosten für Pflege- und Krankenversicherung würden trotzdem bleiben. Das zeigten Zahlen aus den USA, wo Diabetes schon fast den Status einer Volkskrankheit erreicht habe.
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Quelle: F.A.Z. 05.06.14 / Faz.net 04.06.14
Krankheitskosten Verstorbener
Versicherungschef will Kosten vom Erbe abziehen
Werner Görg, Chef der Gothaer Versicherung, macht einen brisanten Vorschlag: Erben könnten für die Krankheitskosten eines Verstorbenen nachträglich herangezogen werden. Sonst sei die Sozialversicherung nicht haltbar.
04.06.2014, von Gerald Braunberger
(….)
„Der Generationenvertrag funktioniert nicht mehr“
„Ohne Berücksichtigung dieser Kosten könnten die Beiträge zur Krankenversicherung rein rechnerisch um möglicherweise mehr als ein Drittel sinken.“ Im Interesse der aktiven Beitragszahler bringt Görg daher eine Übertragung der in der letzten Lebensphase entstehenden Kosten auf Erben ins Spiel. Denn für Görg ist gewiss: „Der Generationenvertrag funktioniert nicht mehr.“
Eine wesentliche Voraussetzung des Generationenvertrages und des aus ihm folgenden Umlageverfahrens in der Sozialversicherung sei eine genügende Zahl von Kindern. Diese aber gebe es nicht. „Aus der demographischen Entwicklung folgt, dass im Jahre 2050 die Beiträge zur Sozialversicherung doppelt so hoch sein müssten wie heute, wenn sich an den wirtschaftlichen und politischen Rahmenbedingungen nichts ändert“, betonte Werner Görg. (….)
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und HP-PLUS
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Von einem demographisch bedingten Kostenschub geht auch die schwarz-rote Bundesregierung bei ihrer gestern gebilligten Neuregelung der Kassenfinanzierung aus. Davon solle die Wirtschaft ausdrücklich verschont bleiben, um ihre Wettbewerbsfähigkeit nicht zu gefährden:
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deutsche-handwerks-zeitung.de Finanzen + Geld – 02.06.2014
Pflegereform
Pflegeversicherung: Handwerk fordert Abkopplung vom Lohn
Mehr staatliche Mittel sollen zukünftig in die Pflege fließen. Dazu will die Bundesregierung den Beitragssatz für die Pflegeversicherung erhöhen. Der ZDH sieht große Belastungen auf die Beitragszahler zukommen und fordert ergänzende private Versicherungen und eine Abkopplung vom Lohn.
Deutschland altert und eine Reform der Pflegeversicherung ist aus Sicht der Bundesregierung dringend nötig. Bundesgesundheitsminister Herrmann Gröhe (CSU) hat deshalb seinen Vorschlag für eine Pflegereform nun durchs Bundeskabinett gebracht. Bundestag und Bundesrat müssen nun darüber entscheiden. (…)
Das Handwerk sieht die geplante Reform deshalb kritisch und fordert, dass der Gesetzesentwurf überarbeitet werden müsse. Dem ZDH würden Aussagen zu einer nachhaltigen Finanzierung fehlen.
“Leistungsverbesserungen für Pflegebedürftige dürfen nicht ausschließlich aus Mitteln der gesetzlichen Pflegeversicherung finanziert werden”, heißt es in einem Schreiben des Verbands. Vielmehr müssten die Sozialversicherungen über andere Wege auf den demografischen Wandel vorbereitet werden.
“Damit die steigenden Gesundheits- und Pflegeausgaben sich nicht negativ auf die Beschäftigungs- und Wirtschaftsleistung Deutschlands auswirken, sollte eine Abkopplung der Pflegebeiträge vom Lohn erfolgen”,
schlägt der ZDH vor. Der wachsende Finanzbedarf müsse über ergänzende private Versicherungen finanziert werden. Als Mindestforderung gibt das Handwerk den Vorschlag aus, dass der Arbeitgeberbeitrag zur sozialen Pflegeversicherung festgeschrieben werden sollte – wie es die Reform der gesetzlichen Krankenversicherung vorsieht. dhz
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Tagesspiegel 05.06.2014 15:42 Uhr
Bundestag beschließt Kassenreform
Zusatzbeiträge auf breiter Front
Der Bundestag hat den Umbau des Beitragssystems für gesetzliche Krankenkassen beschlossen. Die Folge: Mehrbelastungen für die Versicherten. Die Arbeitgeber dagegen sind fein raus.
Rainer Woratschka
Für gesetzlich Versicherte wird es teurer. Mit der Beitragsreform müssen die Arbeitnehmer steigende Kosten künftig alleine schultern. – Foto: dpa
Mit den Stimmen von Union und SPD hat der Bundestag am Donnerstag eine Finanzreform der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) beschlossen. Der allgemeine Beitragssatz sinkt demnach im kommenden Jahr von 15,5 auf 14,6 Prozent. Zum Ausgleich dafür dürfen die Kassen von den Versicherten künftig unbegrenzt Zusatzbeiträge nehmen, die dann allerdings nur noch einkommensabhängig und nicht mehr pauschal erhoben werden.
Die Arbeitgeber müssen sich an steigenden Kosten nicht mehr beteiligen, ihr Anteil wird gesetzlich auf 7,3 Prozent festgeschrieben. Der Bundesrat muss dem Gesetz nicht zustimmen.
Die Neuregelungen machten das System „zukunftsfest“, sagte Gesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU). „Wir sichern einen fairen Wettbewerb zwischen den Kassen und stärken die Qualität in der Versorgung.“ Die Opposition dagegen kritisierte den Umbau als einseitige Belastung der Versicherten, die fortan alle Kostensteigerung allein zu tragen hätten. Durch die Reform hätten sie schon bis 2017 rund 100 Milliarden Euro mehr aufzubringen, rechnete Harald Weinberg (Linkspartei) vor. „Das Festfrieren des Arbeitgeberbeitrags und der Wegfall jeglicher Belastungsgrenze für die Arbeitnehmer sind zutiefst ungerecht“, sagte die gesundheitspolitische Sprecherin der Grünen, Maria Klein-Schmeink.
“Bruch mit dem Solidarprinzip”
Heftige Kritik kam auch von Sozialverbänden und Gewerkschaften. Der VdK verlangte eine Überforderungsklausel für Rentner und Arbeitgeber. Der Präsident des Sozialverbands Deutschland, Adolf Bauer, prophezeite „elementare“ Leistungskürzungen infolge des steigenden Kostendrucks. (….)
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Heute im Bundestag (hib) 22.05.14
Finanzreform der Krankenkassen strittig
Einige der geplanten Regelungen zur Finanzreform der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sind unter Gesundheitsexperten weiter umstritten. In einer Anhörung am Mittwoch, 21. Mai 2014, im Gesundheitsausschuss unter Vorsitz von Dr. Edgar Franke (SPD) standen die künftigen Beiträge und Zusatzbeiträge im Mittelpunkt des Interesses und davon ausgehend die Frage nach der paritätischen Finanzierung der Krankenversicherungskosten. (…)
Der Entwurf für das „GKV-Finanzstruktur- und Qualitäts-Weiterentwicklungsgesetz“ (18/1307) sieht vor, dass der Beitragssatz ab 2015 von jetzt 15,5 auf 14,6 Prozent sinkt, wobei der hälftige Arbeitgeberanteil von 7,3 Prozent festgeschrieben wird. Der bisher allein von den Versicherten gezahlte Sonderbeitrag in Höhe von 0,9 Prozent des Einkommens fällt künftig ebenso weg wie die pauschalen Zusatzbeiträge und der damit verbundene steuerfinanzierte Sozialausgleich.
Dafür können die Kassen variable Zusatzbeiträge erheben, falls sie mit den Einnahmen nicht auskommen. Eine Deckelung der einkommensabhängigen Zusatzbeiträge ist im Gesetz nicht vorgesehen.
Erwartung sinkender Beiträge “nicht nachvollziehbar”
Mehrere Sachverständige kritisierten die Prognose von Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU), wonach ab 2015 mindestens 20 Millionen GKV-Mitglieder weniger bezahlen werden als heute. Da die „strukturelle Einnahmeschwäche“ in der GKV auch nach der Reform bestehen bleibe und der Bundeszuschuss an den Gesundheitsfonds vorübergehend gekürzt werde, sei eine solche Erwartung „nicht nachvollziehbar“, merkte ein Einzelsachverständiger an. Ein anderer Einzelsachverständiger monierte, der Hinweis des Ministers sei wenig hilfreich, weil ja mit dem neuen System ein Qualitätswettbewerb an die Stelle des vorherrschenden Preiswettbewerbs treten solle. (…)
Sozialverbände und Gewerkschaften machten im Gegenzug deutlich, dass mit der Festschreibung der Beiträge für die Arbeitgeber das Solidarprinzip in der GKV infrage gestellt werde, zumal bei den ständig steigenden Gesundheitsausgaben mit höheren Beiträgen zu rechnen sei.
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“Mit 0,2 bis 0,3 Prozent Beitragssteigerung kalkulieren”
Ein Verbandsvertreter erklärte, es müsse pro Jahr mit 0,2 bis 0,3 Prozent Beitragssteigerung kalkuliert werden. Wenn dann der Arbeitnehmeranteil in wenigen Jahren bei zehn Prozent ankomme, stelle sich die Frage, ob das durchzuhalten sei.
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und HP-PLUS
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Die schwarz-rote Neuregelung der Kassenfinanzierung Allerdings verschärft allerdings den ethischen Konflikt, vor den sich die künftigen Beitragszahler/innen gestellt sehen könnten:
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Quelle: F.A.Z. 05.06.14 / Faz.net 04.06.14
Krankheitskosten Verstorbener
Versicherungschef will Kosten vom Erbe abziehen
Werner Görg, Chef der Gothaer Versicherung, macht einen brisanten Vorschlag: Erben könnten für die Krankheitskosten eines Verstorbenen nachträglich herangezogen werden. Sonst sei die Sozialversicherung nicht haltbar.
04.06.2014, von Gerald Braunberger
(…..) „Aus der demographischen Entwicklung folgt, dass im Jahre 2050 die Beiträge zur Sozialversicherung doppelt so hoch sein müssten wie heute, wenn sich an den wirtschaftlichen und politischen Rahmenbedingungen nichts ändert“, betonte Werner Görg.
(…) Dies gilt gerade für Kosten, die aus der Kombination aus steigender Lebenserwartung und eines viel Geld verschlingenden medizinischen Fortschritts mit der Annäherung an das Lebensende entstehen. „Die Krankheitskosten sind vor allem im letzten Lebensjahr eines Menschen überdurchschnittlich hoch“, sagte Görg.
„Ohne Berücksichtigung dieser Kosten könnten die Beiträge zur Krankenversicherung rein rechnerisch um möglicherweise mehr als ein Drittel sinken.“
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siehe dazu auch:
medien
“Günther Jauch” über Sterbehilfe
“Sterben kann schwer sein”
Wem gehört der Tod? Nur mir selbst, findet der Sterbehilfe-Befürworter Udo Reiter. Falsch, entgegnet der frühere SPD-Chef Franz Müntefering. In der SZ haben beide eine Debatte angestoßen, die bei Günther Jauch weitergeführt wird. Dabei treten Lücken in Reiters Argumentation zutage.
Eine TV-Kritik von Felicitas Kock
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Diese Konfliktlage zwischen den Generationen, so fürchtet Gothaer-Chef Werner Görg, könnte zur auch zur harten Belastungsprobe für die Demokratie werden:
Quelle: F.A.Z. 05.06.14 / Faz.net 04.06.14
Krankheitskosten Verstorbener
Versicherungschef will Kosten vom Erbe abziehen
Werner Görg, Chef der Gothaer Versicherung, macht einen brisanten Vorschlag: Erben könnten für die Krankheitskosten eines Verstorbenen nachträglich herangezogen werden. Sonst sei die Sozialversicherung nicht haltbar.
04.06.2014, von Gerald Braunberger
Nach Prognosen wird der Anteil der Menschen, die 80 Jahre und älter sind, an der Gesamtbevölkerung bis zum Jahre 2050 von 5 auf 14 Prozent steigen. (…) Im Gegenzug wird der Anteil der Menschen zwischen 20 und 64 Jahren, die für die Beiträge überwiegend aufkommen, bis zum Jahre 2050 von 61 auf 53 Prozent der Gesamtbevölkerung zurückgehen. (…..)
Sollte eine Mehrheit alter Menschen dauerhaft über die Wahlurnen Entscheidungen zu Lasten der Beitragszahler treffen, sieht Görg Gefahren für die Demokratie.(…)
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Der Chef des ifo-Instituts, Hans-Werner Sinn, erwartet eine Verschärfung des Generationenkonflikts nicht erst in ferner Zukunft. Deshalb fordert er in einem aktuellen Meinungsbeitrag, das sofortige Gegensteuern der Politik:
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WirtschaftsWoche online 6. Juni 2014
Hans-Werner Sinn
AB 2015 SIND DIE “ALTEN” IN DER MEHRHEIT
Ifo-Präsident Hans-Werner Sinn warnt in einem Gastbeitrag in der WirtschaftsWoche vor einem vorhersehbaren Generationenkonflikt.
Deutschland steht wegen seiner demografischen Entwicklung laut ifo-Präsident Hans-Werner Sinn vor einer politischen Zerreißprobe. 2015 werden nach seinen Berechnungen erstmals Wähler in der Mehrheit sein, “die hinreichend alt sind, um von Renten- und Beitragserhöhungen zu profitieren”. In einem Gastbeitrag für die WirtschaftsWoche warnt Sinn: “Durch die Kombination besonders vieler Alter mit besonders wenigen Jungen entsteht ein fast unlösbarer, aber jetzt schon genauestens vorhersehbarer Generationenkonflikt.” Um die Geburtenzahl zu erhöhen, fordert der Ökonom eine Kinderkomponente in der Rentenformel. “Je mehr Kinder jemand großzieht, desto mehr Zuschläge zur Rente sollte er erhalten. Wir müssen endlich die Ausbeutung und Diskriminierung der Familien beenden.” (…)
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Zum Thema siehe auch:
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