„Betreuungsgeld-Studie” (IV):

„Unabhängige Forschung“ mit politischem Kampfauftrag?

Deutsches Jugendinstitut (DJI) und Uni Dortmund wehren sich mit offiziellem Dementi und

schwachen Argumenten.

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HBF-Aktuell, Tübingen 04. August 2014, erstellt 14:24 Uhr, Stand 15:01 Uhr

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Angesichts des jüngsten polit-medialen Streits um eine “Betreuungsgeld-Studie” des Deutschen Jugendinstituts (DJI) und der Uni Dortmund (vgl. z.B. HBF 28.07.14) haben sich die Forscher letzten Freitag zu einer Stellungnahme genötigt gesehen (DJI 01.08.14). Sie dementierten, im Auftrag des Bundesfamilienministeriums eine “Betreuungsgeld-Studie” zu erstellen, Teilergebnisse mit einem schwerwiegenden Fehler veröffentlicht zu haben und in den politischen Streit um das Betreuungsgeld eingreifen zu wollen (vgl. z.B. HBF 30.07.14). Hauptziel der Elternbefragung sei es allein gewesen, den künftigen Betreuungsbedarf von Eltern zu ermitteln, um Daten für die “Krippen”-Planungen der Kommunen zu erhalten (HPL). Dabei sei auch die Inanspruchnahme des Betreuungsgeldes “einer von mehreren Aspekten” gewesen (HPL).

Dieses Demenit ist allerdings wenig überzeugend. Dafür sprechen die manipulative Fragestellung (HPL) und die weitgehenden Schlußfolgerungen (HPL), die über die behauptete Bedarfsanalyse klar hinausgehen. Diese Einseitigkeit ist selbst für Laien mühelos erkennbar (HPL). Unterm Strich entsteht daher der Eindruck, die Untersuchung des DJI und der Uni Dortmund habe “Risikogruppen” unter den Eltern identifizieren und einen ersten “Schadensbericht” als Folge des Betreuungsgelds abliefern wollen.

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HBF-VOLLTEXT

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Angesichts des jüngsten polit-medialen Streits um eine “Betreuungsgeld-Studie” des Deutschen Jugendinstituts (DJI) und der Uni Dortmund (vgl. z.B. HBF 28.07.14) haben sich die Forscher letzten Freitag zu einer Stellungnahme genötigt gesehen:

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Deutschen Jugendinstitut (DJI), DJI News 01.08.2014, Google-Erfassung – 19:37 Uhr

Stellungnahme zur Rezeption der Studie

„Kommunale Bedarfserhebungen“ im Hinblick auf das Betreuungsgeld

Im Projekt „Kommunale Bedarfserhebungen U3“ untersuchte der Forschungsverbund DJI/TU Dortmund im Frühjahr 2013 den regionalspezifischen Betreuungsbedarf für Kinder unter drei Jahren und seine Bedingungsfaktoren wie z.B. den Erwerbstätigkeitsstatus und das Bildungsniveau der Eltern, die Familienform oder das Haushaltseinkommen. Das hier vorab veröffentlichte Kapitel 8 des Abschlussberichts gibt Aufschluss über den Einfluss des Betreuungsgeldes auf die Entscheidung, Kleinkinder nicht in die Kita zu geben.

Stellungnahme (PDF)

Auszug aus dem Abschlussbericht

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Sie dementierten, im Auftrag des Bundesfamilienministeriums eine “Betreuungsgeld-Studie” zu erstellen, Teilergebnisse mit einem schwerwiegenden Fehler veröffentlicht zu haben und in den politischen Streit um das Betreuungsgeld eingreifen zu wollen (vgl. z.B. HBF 30.07.14). Hauptziel der Elternbefragung sei es allein gewesen, den künftigen Betreuungsbedarf von Eltern zu ermitteln, um Daten für die “Krippen”-Planungen der Kommunen zu erhalten. Dabei sei auch die Inanspruchnahme des Betreuungsgeldes “einer von mehreren Aspekten” gewesen:

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Forschungsverbund DJI/TU Dortmund, 1. August 2014

Stellungnahme zur Rezeption der Studie „Kommunale Bedarfserhebungen” im Hinblick auf das Betreuungsgeld

Die Aussagen zum Betreuungsgeld aus einer Untersuchung des Forschungsverbundes DJI/TU Dortmund haben in den vergangenen Tagen eine umfangreiche Berichterstattung in den Medien und zahlreiche Nachfragen ausgelöst. Teilweise konnte der Eindruck entstehen, der Forschungsverbund habe zwei unterschiedliche Fassungen der gleichen Studie herausgegeben, habe fehlerhafte Berechnungen veröffentlicht und eine Auftragsarbeit für das Bundesfamilienministerium durchgeführt.

Dieser Eindruck ist falsch:

• Es gab und gibt keine zwei vom Forschungsverbund veröffentlichten Fassungen dieser Studie.

• Die Studie war keine Auftragsarbeit für das Bundesfamilienministerium; das Ministerium stellte auf Antrag des Dortmunder Forschungsverbundes lediglich Forschungsmittel zur Verfügung.

• Diese Forschungsförderung wurde nicht in der Amtszeit der jetzigen Regierung, sondern in der Amtszeit der Vorgängerregierung bewilligt.

• Die Studie war keine „Betreuungsgeld-Studie”; sie hatte die elterlichen Betreuungsbedarfe auf kommunaler Ebene im Blick, wobei einer von mehreren Aspekten die geplante Inanspruchnahme des Betreuungsgeldes war.

(….)

(…)

2. Die Entstehung der aktuellen Studie: Im Dezember 2012, also vor Beginn der aktuellen Legislaturperiode, bewilligte das BMFSFJ einen Antrag der TU Dortmund zur Finanzierung der Studie auf erweiterter Datenbasis. Das BMFSFJ formulierte im Zuge der Bewilligung weder einen eigenen Auftrag noch eine eigene Fragestellung. Das Erhebungsdesign, das in den Vorläufer-Studien entwickelt worden war, wurde weiterverwendet und – auf Wunsch teilnehmender Kommunenum eine Frage zum Betreuungsgeld ergänzt, da dessen Einführung bevorstand und bis dato kein Wissen verfügbar war, wie sich das Betreuungsgeld auf die Inanspruchnahme von Kindertagesbetreuung auswirken könnte.

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Dieses Demenit ist allerdings wenig überzeugend. Dafür sprechen:

  1. Die manipulative Fragestellung. Als möglicher Grund für den Verzicht der Eltern auf einen “Krippen”-Platz wurde das Betreuungsgeld als einzige Antwortmöglichkeit angeboten. (vgl. dazu ausführlich HBF 13.06.14)

  2. Die weitgehenden Schlußfolgerungen, die über die behauptete Bedarfsanalyse klar hinausgehen:

Bezogen auf Fragen der Chancengerechtigkeit gilt es hier zu prüfen, inwiefern das Betreuungsgeld – wenn auch vermutlich für einen kleinen Teil derer, die es in Anspruch nehmen – eher zu einer Verfestigung von Prozessen und Mechanismen der Bildungsungleichheit beiträgt. (….)

Alles in allem zeigen die vorliegenden Analysen, dass die Befürchtungen, wonach das Betreuungsgeld zu einer sozial ungleichen Inanspruchnahme von frühkindlicher Bildung, Betreuung und Erziehung beiträgt, gerechtfertigt scheinen.Geht man von der gut belegten Annahme aus, dass der Bildungsstatus und der Erwerbsstatus der Eltern auch Indikatoren für die ökonomische Situation der Familie darstellen, dann ist das Betreuungsgeld vor allem für Familien attraktiv, die in einer ökonomisch deprivierten Situation leben oder möglicherweise von Arbeitslosigkeit betroffen oder bedroht sind. Hinzu kommt der Befund, wonach Familien mit Migrationshintergrund eher Betreuungsgeld in Anspruch nehmen und dafür auf ein Angebot frühkindlicher Bildung, Betreuung und Erziehung verzichten. Dies ist insofern kritisch zu betrachten, als dass vor allem für Kinder aus Familien, deren Umgangssprache eine andere als die deutsche Sprache ist, die Kindertagesbetreuung ein wichtiger Ort zum Erlernen der Zweitsprache Deutsch darstellt und damit der Vorbereitung auf die Schule und als Einstieg in eine gelingende Bildungsbiographie dient (vgl. hierzu Kapitel 6).

(aus: Auszug aus dem Abschlussbericht „Kommunale Bedarfserhebungen – Der regionalspezifische Betreuungsbedarf U3 und seine Bedingungsfaktoren“. DJI und Universität Dortmund. Juli 2014 – S. 3 und S. 136)

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Diese Einseitigkeit ist selbst für Laien mühelos erkennbar (HBF-Premium)…

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siehe dazu auch:

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Unterm Strich entsteht daher der Eindruck, die Untersuchung des DJI und der Uni Dortmund habe “Risikogruppen” unter den Eltern identifizieren und einen ersten “Schadensbericht” als Folge des Betreuungsgelds abliefern wollen.

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siehe dazu auch (HBF-Premium)…

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Zum Thema siehe auch:

 

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