Neue KINDERGELDDEBATTE:
20 Euro mehr? Oder erst ab dem dritten Kind?…
– Verfassungsrechtliche MASSSTÄBE setzen der Politik klare Grenzen
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Die gestiegenen Lebenshaltungskosten der letzten Jahre zwingen die Bundesregierung zum Handeln: Die Grenzen für den lebensnotwendigen Mindestbedarf (in unserer Gesellschaft = soziokulturelles Existenzminimum), der nicht besteuert werden darf, müssen wieder erhöht werden. Deshalb plant die schwarz-rote Koalition die Steuerfreibeträge für Erwachsene und Kinder anzuheben. Strittig ist allerdings, ob und in welcher Höhe zugleich auch das „Kindergeld“ heraufgesetzt werden muß.
In der (Medien-)Öffentlichkeit wird die politische Lesart einer „Kindergeld“-Anpassung als ledig freiwilliger Leistung auflagenstark verbreitet (HPL). Hinzu kommt der aktuelle Vorschlag eines renommierten Ökonomen, Kindergelderhöhungen auf kinderreiche Familien zu konzentrieren (HPL).
Beide Konzepte verkennen jedoch nicht nur die Konstruktion und Funktion des „Kindergelds“ (HPL); sie mißachten vor allem die glasklaren Maßstäbe der Verfassung (HPL), die schon heute von der Politik eklatant verletzt werden, wie Berechnungen von Fachleuten zeigen (HPL).
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